Akademik

Berufsbildungsgesetz
Berufsbildungsgesetz,
 
Gesetz vom 14. 8. 1969, die inzwischen mehrfach novellierte gesetzliche Grundlage für den betrieblichen und überbetrieblichen Teil der beruflichen Bildung in Deutschland (der schulische Teil fällt in die Länderkompetenz). Die Vorschriften über Berufsbildungsforschung, Berufsbildungsstatistik u. a. wurden 1981 herausgenommen und eigens im Berufsbildungsförderungsgesetz vom 23. 12. 1981 geregelt. Das Berufsbildungsgesetz enthält Angaben zur Gestaltung des Berufsausbildungsvertrags, zu den Pflichten des Auszubildenden und der Lehrverantwortlichen (Ausbildende) im Betrieb oder in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte, zur Überwachung der Ausbildung, zu den Ausbildungsinhalten, zum Prüfungswesen, zur Berufsbildung Behinderter, zur persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbildenden und zur Eignung der Ausbildungsstätte; zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, zur Berufsschulpflicht sowie zur Anerkennung der Befähigungsnachweise von Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR (Europaklausel) u. a.
 
Literatur:
 
W. Georg: Einf. in die Grundlagen des Berufsbildungsrechts (51986);
 H. H. Wohlgemuth: B. BBiG. Komm. für die Praxis (21995).

Universal-Lexikon. 2012.