Lö|se|geld 〈n. 12〉 Summe für den Freikauf von Gefangenen, Entführten
* * *
Lö|se|geld, das:
Geld[betrag], mit dem eine Gefangene bzw. ein Gefangener od. eine Geisel freigekauft werden soll od. wird:
[ein] L. fordern.
Dazu:
Lö|se|geld|for|de|rung, die;
Lö|se|geld|zah|lung, die.
* * *
Lösegeld,
ein Geldbetrag, der für die Auslösung gefangen gehaltener Menschen (gefordert und) gezahlt wird; seit der Antike üblich. Im Mittelalter und auch im frühneuzeitlichen Kriegswesen war der Loskauf Gefangener (die Auslösung von Kriegsgefangenen) weit verbreitet. Im heutigen strafrechtlichen Sinne: Geldsumme, die ein Straftäter von dem Opfer einer Erpressung verlangt, z. B. für die Freilassung eines verschleppten Menschen.
* * *
Lö|se|geld, das: Geld[betrag], mit dem ein Gefangener, eine Geisel freigekauft werden soll od. wird: [ein] L. fordern.
Universal-Lexikon. 2012.