Entlassung (aus der Haft)
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Frei|las|sung 〈f. 20; unz.〉
1. das Freilassen
2. das Freigelassenwerden
3. Entlassung, Freigabe
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jmdm., einem Tier die Freiheit geben; aus der Haft, aus einer Fesselung entlassen:
sie haben den Vogel wieder freigelassen;
man hat sie gegen eine Kaution freigelassen;
den Hund f. (von der Leine losmachen).
Dazu:
Frei|las|sung, die; -, -en.
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Freilassung,
die Aufhebung von Herrschaftsrechten über Menschen minderen Rechts (Sklaven, Unfreie). Nahezu alle Kulturen, in denen es persönliche Unfreiheit gab, kannten die Freilassung, meist in einer rechtlich fixierten Form (Freigelassene).
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Frei|las|sung, die; -, -en: das Freilassen: die F. der politischen Gefangenen fordern.
Universal-Lexikon. 2012.