Akademik

Freilassung
Entlassung (aus der Haft)

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Frei|las|sung 〈f. 20; unz.〉
1. das Freilassen
2. das Freigelassenwerden
3. Entlassung, Freigabe

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frei|las|sen , frei las|sen <st. V.; hat:
jmdm., einem Tier die Freiheit geben; aus der Haft, aus einer Fesselung entlassen:
sie haben den Vogel wieder freigelassen;
man hat sie gegen eine Kaution freigelassen;
den Hund f. (von der Leine losmachen).
Dazu:
Frei|las|sung, die; -, -en.

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Freilassung,
 
die Aufhebung von Herrschaftsrechten über Menschen minderen Rechts (Sklaven, Unfreie). Nahezu alle Kulturen, in denen es persönliche Unfreiheit gab, kannten die Freilassung, meist in einer rechtlich fixierten Form (Freigelassene).

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Frei|las|sung, die; -, -en: das Freilassen: die F. der politischen Gefangenen fordern.

Universal-Lexikon. 2012.