Akademik

ungebunden
zwanglos; frei; ungehindert; ungezwungen

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un|ge|bun|den ['ʊngəbʊndn̩] <Adj.>:
1. mit keinem Einband versehen:
ungebundene Bücher.
2. ohne bindende Verpflichtung:
die zwei Junggesellen führten ein ungebundenes Leben.
Syn.: frei, unabhängig.

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ụn|ge|bun|den 〈Adj.〉
1. ohne zusammenhaltendes Band (Blumen, Blumenstrauß)
2. nicht gebunden, ohne Einband (Buch)
3. nicht Teil einer chem. Verbindung (Element)
4. 〈fig.〉
4.1 zwanglos, frei, ohne ständige Pflichten
4.2 unverheiratet, ledig
● ein \ungebundenes Leben führen; er ist noch \ungebunden; in \ungebundener Rede in Prosa, nicht in Versen

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ụn|ge|bun|den <Adj.>:
1.
a) nicht mit einem [festen] Einband versehen:
-e Bücher;
b) nicht geknüpft, geschlungen:
ein -er Schal;
c) (Kochkunst) nicht sämig gemacht:
-e Suppen, Soßen;
d) (Musik) voneinander abgesetzt, nicht legato gespielt, gesungen:
Akkorde u. spielen;
e) (Literaturwiss.) nicht gebunden (5 c), in Prosa:
in -er Rede.
2. durch keinerlei verpflichtende ↑ Bindungen (1 a) festgelegt; frei von Verpflichtungen:
ein freies, -es Leben;
politisch u. sein.

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ụn|ge|bun|den <Adj.>: 1. a) nicht mit einem [festen] Einband versehen: -e Bücher; die Hefte sind noch u.; b) nicht geknüpft, geschlungen: ein -er Schal; mit -en Schuhen gehen; c) (Kochk.) nicht sämig gemacht: -e Suppen, Soßen; d) (Musik) voneinander abgesetzt, nicht legato gespielt, gesungen: -e Töne; die Akkorde sind ganz u. zu spielen; e) (Literaturw.) nicht ↑gebunden (5 c), in Prosa: in -er Rede. 2. durch keinerlei verpflichtende Bindungen (1 a) festgelegt; frei von Verpflichtungen: er genoss sein freies, -es Leben; bin ich eine -e Frau? (Mayröcker, Herzzerreißende 154); politisch, wirtschaftlich u. sein; völlig u. leben.

Universal-Lexikon. 2012.