Mịn|der|heits|be|tei|li|gung 〈f. 20〉 Beteiligung einer Minderheit
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Mịn|der|heits|be|tei|li|gung, die (Wirtsch.):
Besitz einer Minderheit der Anteile od. der Stimmrechte eines rechtlich selbstständigen Unternehmens:
eine M. von 25 % an einem Konzern halten.
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Minderheitsbeteiligung,
Beteiligung an einem Unternehmen von unter 50 % im Gegensatz zur Mehrheitsbeteiligung; zuweilen wird auch unterschieden in Sperrminorität (Beteiligungsquote 25 % bis unter 50 %) und Minderheitsbeteiligung im engeren Sinn (Beteiligungsquote unter 25 %).
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Mịn|der|heits|be|tei|li|gung, die: minderheitliche Beteiligung.
Universal-Lexikon. 2012.