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Gegensatz
genaues Gegenteil; Gegenthese; Unterschied (zu); Antithese (zu); Kontrast; Unterschied; Widerstand; Antagonismus; Widerstreit; Spannungsfeld; Kontroverse; Streitfrage

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Ge|gen|satz ['ge:gn̩zats̮], der; -es, Gegensätze ['ge:gn̩zɛts̮ə]:
1. Verhältnis der Verschiedenheit, der Unvereinbarkeit:
zwischen den beiden Parteien besteht ein tiefer Gegensatz; diese beiden Ansichten stehen in einem scharfen, diametralen Gegensatz zueinander; zwischen den beiden Seiten besteht ein tiefer, unversöhnlicher Gegensatz; im Gegensatz (Unterschied) zu ihr ist er katholisch.
Syn.: Kontrast.
2. etwas, was etwas anderem völlig entgegengesetzt ist:
der Gegensatz von »kalt« ist »warm«.

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Ge|gen|satz 〈m. 1u
1. Entgegenstellung
2. das einer Aussage, einer Kraft, einer Eigenschaft usw. Entgegengesetzte
3. das Verhältnis zw. den beiden Entgegengesetzten
4. der einem Begriff entgegengesetzte, ihn ausschließende Begriff
5. das Verhältnis zwischen (zwei od. mehreren) sich ausschließenden Begriffen
6. Gegenteil, Kontrast
7. 〈fig.〉 Feindseligkeit, Feindschaft
8. Widerspruch
9. 〈Mus.〉 erster Kontrapunkt zum Fugenthema
anziehen: Gegensätze ziehen sich/einander an; hier berühren sich die Gegensätze; zwischen dem einen und dem anderen Begriff besteht ein (scharfer) \Gegensatz ● auffallender, krasser, scharfer, unüberbrückbarer, unversöhnlicher \Gegensatz ● im \Gegensatz zu ihrem temperamentvollen Bruder ist sie sehr still; im \Gegensatz dazu ist sein Verhalten wirklich anständig; sich zu jmdm. im, in \Gegensatz befinden; in \Gegensatz zu jmdm. stehen entgegengesetzter Meinung sein; jmds. (geistiger) Gegner sein; „schwarz“ ist der \Gegensatz von „weiß“; er bildet den (genauen) \Gegensatz zu seinem Bruder

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Ge|gen|satz , der [wohl von spätlat. oppositio (Opposition); urspr. nur in der Bed. »Erwiderung im Rechtsstreit«]:
1. Verhältnis äußerster Verschiedenheit:
diese beiden Ansichten bilden einen G., stehen in einem scharfen, diametralen G. zueinander;
zwischen den beiden Seiten besteht ein tiefer, unversöhnlicher G.;
im G. zu (im Unterschied zu: im G. zu ihm ist sie recht klein).
2. etw. (z. B. ein Begriff, eine Eigenschaft) od. jmd., das bzw. der etw., jmd. anderem völlig entgegengesetzt ist:
der G. von »warm« ist »kalt«;
der G. von Land- u. Stadtleben;
sie ist genau der G. zu ihm;
R Gegensätze ziehen sich an (Menschen mit gegensätzlichem Charakter finden sich anziehend, sympathisch).
3. Widerspruch:
seine Worte stehen in einem krassen, schroffen G. zu seinen Taten.
4. <Pl.> Meinungsverschiedenheiten, Differenzen:
unüberbrückbare Gegensätze;
die Gegensätze haben sich verschärft;
Gegensätze überbrücken, abbauen, ausgleichen.
5. (Musik) erster Kontrapunkt zum Thema einer Fuge.

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Gegensatz,
 
1) allgemein: Verhältnis äußerster Verschiedenheit.
 
 2) Logik: ein bestimmtes Verhältnis zweier Aussagen oder Begriffe. Man unterscheidet den kontradiktorischen und den konträren Gegensatz. Zwei Aussagen sind kontradiktorisch, wenn die eine äquivalent zur Negation der anderen ist. Also können kontradiktorische Aussagen nicht beide zugleich falsch sein. Beispiel: »Fliegenpilze sind essbar« und »Fliegenpilze sind nicht essbar«. Konträr heißen zwei Aussagen, wenn sie nicht beide zugleich gelten können. Kontradiktorische Aussagen sind immer konträr, aber nicht umgekehrt, wie das Beispiel »Alle Logiker sind langweilig« und »Kein Logiker ist langweilig« zeigt. Zwei konträre Aussagen können im Gegensatz zu kontradiktorischen beide zugleich falsch sein. Analog spricht man von konträren und kontradiktorischen Begriffen (wahr - falsch beziehungsweise blau - grün). Ein polar-konträrer Gegensatz liegt vor, wenn zwei Begriffe die entgegengesetzten Enden einer Skala bilden (hart wie Diamant - weich wie Talg). In der Syllogistik verbindet man die verschiedenen Arten des Gegensatzes im logischen Quadrat.
 
Auf Aristoteles geht ebenfalls der Begriff des privativen Gegensatzes zurück: Ein Prädikat und ein Subjekt stehen in diesem Verhältnis zueinander, wenn das Prädikat dem Subjekt etwas abspricht, was Letzterem wesensmäßig zukommt (»Dieses Nahrungsmittel ist ungenießbar«).
 
In der Dialektik dient der reale Gegensatz oder Widerspruch als Grundbegriff.
 
 3) Musik: der Kontrapunkt zum Thema einer Fuge, speziell das Kontrasubjekt.
 

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Ge|gen|satz, der [wohl LÜ von spätlat. oppositio (↑Opposition); urspr. nur in der Bed. „Erwiderung im Rechtsstreit“]: 1. Verhältnis äußerster Verschiedenheit: diese beiden Ansichten bilden einen G., stehen in einem scharfen, diametralen G. zueinander; zwischen den beiden Seiten besteht ein tiefer, unversöhnlicher G.; Die weltweite Auseinandersetzung der letzten Jahrzehnte war beherrscht von dem G. zwischen Kapitalismus und Sozialismus (Gruhl, Planet 68); *im G. zu (im Unterschied zu): im G. zu ihm ist sie recht klein; im G. zu früher ... geht die Montage von modernen Schneeketten heute doch schon wesentlich leichter von der Hand (a & r 2, 1997, 125). 2. etw. (z. B. ein Begriff, eine Eigenschaft) od. jmd., der etw., jmd. anderem völlig entgegengesetzt ist: der G. von „warm“ ist „kalt“; der G. von Land- u. Stadtleben; sie ist genau der G. zu ihm; R Gegensätze ziehen sich an (Menschen mit gegensätzlichem Charakter finden sich anziehend, sympathisch). 3. Widerspruch: seine Worte stehen in einem krassen, schroffen G. zu seinen Taten; er steht im G. zu seiner Partei (hat eine andere Meinung als seine Partei); du setzt dich in G. zur Meinung aller anderen; er zeigt, im deutlichen G. zu der Konzeption des Romans, eine schillernde Persönlichkeit, die Charme mit Intelligenz zu verbinden weiß (Reich-Ranicki, Th. Mann 196). 4. <Pl.> Meinungsverschiedenheiten, Differenzen: unüberbrückbare Gegensätze; die Gegensätze haben sich verschärft; Gegensätze überbrücken, abbauen, ausgleichen. 5. (Musik) erster Kontrapunkt zum Thema einer Fuge.

Universal-Lexikon. 2012.