Mịn|dest|preis 〈m. 1〉 niedrigster Preis, unter dem eine Ware nicht verkauft werden soll; Sy Minimalpreis
* * *
Mịn|dest|preis, der:
Verkaufspreis, der zur Verhinderung ruinöser Konkurrenz nicht unterschritten werden darf.
* * *
Mindestpreis,
Verkaufspreis, der über-, nicht aber unterschritten werden darf. Mindestpreise werden als staatlich administrierte Preise durch Gesetz oder Anordnung festgelegt, aber auch von Unternehmen vereinbart (z. B. in Kartellen und bei abgestimmten Verhaltensweisen am Markt), um ruinöse Konkurrenz zu verhindern. Durch die Festlegung von Mindestpreisen über dem Gleichgewichtspreis werden Anbieter begünstigt, um ihnen über den Markt ein bestimmtes Einkommen zu sichern (z. B. Tariflohn als Mindestpreis für bestimmte Arbeitsleistungen). Zum Mindestpreis wird auf Gütermärkten eine Menge angeboten, die über der nachgefragten Menge liegt, sodass der entstehende Angebotsüberschuss ergänzende Maßnahmen erforderlich macht. So wird die agrarische Überproduktion in der EG durch staatliche Stellen zum Mindestpreis aufgekauft und eingelagert (Agrarmarktordnungen der EG) oder zusätzliche Nachfrage durch Subventionen angeregt beziehungsweise durch Kaufzwang erzwungen. Produktionskontingente (z. B. Milchquoten in der Landwirtschaft) oder Subventionen für Kapazitätseinschränkungen (z. B. Flächenstilllegung in der Landwirtschaft) können die Überproduktion vermeiden helfen. Bei Mindestpreisen können sich auch illegale Märkte bilden, auf denen zu niedrigeren Preisen Geschäfte getätigt werden (z. B. Schwarzarbeit).
* * *
Mịn|dest|preis, der: Verkaufspreis, der zur Verhinderung ruinöser Konkurrenz nicht unterschritten werden darf.
Universal-Lexikon. 2012.