administrierte Preise,
Volkswirtschaftslehre: von Gardiner C. Means eingeführter, nicht einheitlich verwendeter Begriff. Privat administrierte Preise: von marktmächtigen Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen (meist auf der Basis des Vollkostenprinzips) gesetzte Preise, die nicht den Regeln des Marktmechanismus (Preissenkung bei Nachfragerückgang) folgen, sondern auch bei einem Absatzrückgang stabil gehalten oder gar angehoben werden (Preis, Preispolitik). Privat administrierte Preise spielen bei der Erklärung bestimmter inflationärer Prozesse eine Rolle (Inflation, Stagflation). - Staatlich administrierte Preise: von öffentlichen Anstalten gesetzte oder staatlicher Genehmigung unterliegende Preise. Solche Eingriffe in den Marktmechanismus gibt es in Deutschland z. B. auf dem Agrarmarkt (u. a. Interventionspreis, Schwellenpreis), im sozialen Wohnungsbau (Kostenmiete), im öffentlichen Verkehrswesen sowie bei den Versorgungsbetrieben (Gas, Wasser, Strom).
Universal-Lexikon. 2012.