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Unterführung
Fußgängerunterführung; Röhre; Tunell; Tunnel

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Un|ter|füh|rung [ʊntɐ'fy:rʊŋ], die; -, -en:
Straße, Weg o. Ä., der unter einer anderen Straße, einer Brücke o. Ä. hindurchführt:
die Unterführung war schlecht beleuchtet und es stank nach Urin.
Syn.: Tunnel.
Zus.: Bahnunterführung, Fußgängerunterführung.

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Un|ter|füh|rung 〈f. 20Verkehrsweg, der unter einem anderen Verkehrsweg liegt (Straßen\Unterführung, Eisenbahn\Unterführung)

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Un|ter|füh|rung, die; -, -en:
1. Straße o. Ä., die unter einer anderen Straße, einer Eisenbahnlinie o. Ä. hindurchführt.
2. (Schrift- u. Druckw.) das Unterführen (2).

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Unterführung,
 
Bauwerk, das niveaufreies Kreuzen eines Verkehrswegs auf einem anderen unterhalb gelegenen Verkehrsweg mittels einer tunnel- oder brückenartigen Konstruktion erlaubt, z. B. Straßen-, Eisenbahn-, Kanalunterführung.

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Un|ter|füh|rung, die; -, -en: 1. Straße, Weg o. Ä., der unter einer anderen Straße, einer Eisenbahnlinie o. Ä. hindurchführt. 2. (Schrift- u. Druckw.) das Unterführen (2).

Universal-Lexikon. 2012.