pa|ra|mi|li|tä|risch 〈Adj.〉 in der Art des Paramilitärs (1), dem Militär vergleichbar
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dem ↑ 1Militär ähnlich:
eine -e Organisation.
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paramilitärisch,
1) vormilitärisch; bezeichnet die Ausbildung Jugendlicher vor dem eigentlichen Wehrdienst; 2) halbmilitärisch; bezeichnet nicht zu den eigentlichen Streitkräften eines Landes gehörende, auch mit militärischem Gerät ausgestattete besondere Polizeitruppen, Grenzschutz- und Küstenwachkräfte, »Volksmilizen« (v. a. in Ländern der Dritten Welt), bestimmte Teile von Zivilschutzkräften und »Kampfformationen« extremer Parteien.
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pa|ra|mi|li|tä|risch <Adj.> [zu ↑para-, Para- u. ↑militärisch]: dem 1↑Militär ähnlich, halbmilitärisch: eine -e Organisation; Maschinengewehre und Handgranaten seien als p. einzustufen und für gezielte Polizeieinsätze ungeeignet (Saarbr. Zeitung 18. 12. 79, 21).
Universal-Lexikon. 2012.