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Aus|bil|dung ['au̮sbɪldʊŋ]:1.
a) das Ausbilden (1 a); das Ausgebildetwerden:
die Ausbildung von Lehrlingen; eine Ausbildung als/zur Rechtsanwaltsgehilfin absolvieren.
b) Ergebnis einer Ausbildung (1 a):
keine, eine abgeschlossene Ausbildung haben; ohne Ausbildung keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Zus.: Zusatzausbildung.
2. das Ausbilden (1 a); das Ausgebildetwerden:
die Ausbildung seiner Fähigkeiten.
Syn.: ↑ Entwicklung (1 a).
3. das Ausbilden (2 a), Sichausbilden:
die Ausbildung von Knospen.
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Aus|bil|dung 〈f. 20〉
1. das Ausbilden
2. Schulung
3. Gestaltung
4. Entwicklung
5. Lehrzeit
● eine gediegene, gute, lange, mangelhafte, schlechte \Ausbildung gehabt haben; sich (noch) in der \Ausbildung befinden; während meiner \Ausbildung
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Aus|bil|dung , die; -, -en:
eine gute A. ist das Wichtigste für beruflichen Erfolg;
die A. zur Bankkauffrau;
(Militär:) die A. am Geschütz, mit der Waffe.
die A. von Knospen bei Obstbäumen.
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Ausbildung,
Prozess der planmäßigen und zielgerichteten Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Entwicklung von Fähigkeiten als Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Allgemeinbildung · berufliche Bildung · Bildung · militärische Ausbildung
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Universal-Lexikon. 2012.