per|mis|siv 〈Adj.; geh.〉 erlaubend ● \permissive Gesellschaft auf Freizügigkeit (nicht auf Autorität u. Leistung) beruhende Gesellschaft
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per|mis|siv <Adj.> [zu lat. permissum, 2. Part. von: permittere = erlauben] (Psychol., Soziol.):
nachgiebig, wenig kontrollierend, frei gewähren lassend.
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Permissiv
der, -s/-e, Sprachwissenschaft: modale Verbform zur Bezeichnung der Zulässigkeit einer Handlung, z. B. litauisch teateine (gebildet mit dem Permissivpräfix te-) »er mag meinetwegen weggehen«. Der Permissiv begegnet auch in den finnougrischen und in australischen Sprachen.
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Per|mis|siv, der; -s, -e (Sprachw.): modale Verbform zum Ausdruck der Zulässigkeit einer Handlung.
Universal-Lexikon. 2012.