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Handlung
Ablauf; Handlungsschema; Vorgang; Geschehen; Tat; Aktion; Operation; Geschäft; Kaufhaus; Laden; Geschäftsstelle; Geschäftslokal; Lokal

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Hand|lung ['handlʊŋ], die; -, -en:
1. Vollzug oder Ergebnis eines menschlichen Handelns, Tuns:
eine strafbare, symbolische, unmoralische Handlung; sich zu einer unbedachten Handlung hinreißen lassen.
Syn.: Akt, Aktion, Tat.
Zus.: Kampfhandlung, Zwangshandlung.
2. Ablauf des Geschehens, Abfolge der zusammenhängenden Vorgänge in einer dargestellten Geschichte:
die Handlung des Romans, Films.
Syn.: Fabel, Inhalt, Story.

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Hạnd|lung 〈f. 20
1. Tat, Tun
2. Vorgang, Geschehen
3. Geschäft, Laden, kaufmänn. Unternehmen (Buch\Handlung, Lebensmittel\Handlung)
● die Beweggründe für eine \Handlung; die \Handlung des Dramas, Romans; Ort und Zeit der \Handlung (in einem Theaterstück); eine \Handlung ausführen; gute, schlechte \Handlungen; feierliche, religiöse \Handlung; die heilige \Handlung (einer Messe, Taufe)

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Hạnd|lung , die; -, -en [mhd. handelunge]:
1. das 2Handeln (4 b), [bewusst ausgeführte] Tat:
eine [un]überlegte, vorsätzliche, strafbare, unverantwortliche H.;
eine kultische, feierliche H. (Zeremonie);
eine symbolische H.;
kriegerische -en;
für seine -en einstehen müssen, bestraft werden;
sich zu einer unbedachten H. hinreißen lassen.
2. Abfolge von zusammenhängenden, miteinander verketteten Ereignissen, Vorgängen, die das dramatische Gerüst einer Dichtung, eines Films od. dgl. bildet; Fabel, Plot:
eine verwickelte, fesselnde, spannende H.;
die H. des Stücks, Films, Buchs;
die Einheit der H. im Drama;
der Roman hat sehr wenig H.;
Ü Ort der H. (Ort des Geschehens, Tatort) war ein Steinbruch in der Nähe des Städtchens.
3. (veraltend) Handelsunternehmen, Laden, Geschäft (fast nur noch in Zus.):
eine zoologische H.;
er betreibt eine kleine H.

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Handlung,
 
1) Literatur: Im Unterschied zur Darstellung von Charakteren, bestehenden Zuständen, Erscheinungen oder Ähnlichen bezeichnet Handlung die Geschehnisfolge in epischen und besonders in dramatischen Werken, wobei die Handlung aus den Konflikten und den widersprüchlichen Beziehungen der Personen untereinander entwickelt wird. In der aristotelischen Poetologie steht für Handlung der Begriff »Fabel«, auch B. Brecht bezeichnet Handlung als Fabel, wobei Fabel eher die Grundzüge der Handlung meint. Im Drama (griechisch = Handlung) wurden an die Handlung zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Maßstäbe angelegt. Im klassischen Drama wurde in Anlehnung an die aristotelische Dramentheorie die Einheit der Handlung als eine der drei Einheiten verlangt; für romantische Werke ist die Vielschichtigkeit der Handlung charakeristisch. Grundsätzlich werden unterschieden: Haupthandlung und Nebenhandlung (Episode), äußere und innere Handlung, wobei letzterer Begriff auf die innere, geistige Entwicklung der Figuren weist. - Im experimentellen Drama und Roman treten Handlungselemente (v. a. im Sinn einer geschlossenen Handlung) meist stark zurück. (Drama)
 
 2) Philosophie: Handeln.
 
 3) Psychologie: Es wird unterschieden zwischen einer (im Unterschied zum reinen Verhalten) intentionalen (zweckgerichteten), auf eine bestimmte Umweltsituation bezogenen, persönlichkeitsspezifisch geprägten äußeren Handlung (auch Wahl- oder Willenshandlung) und einer ihr vorausgehenden, mit ihr in Wechselbeziehung stehenden inneren Handlung (innerseelisches Geschehen, Motivation, kognitive und emotionale Verarbeitung von Reizen). Die Affekt- oder Triebhandlung wird unmittelbar durch (rational unkontrollierte) starke Antriebe ausgelöst. Sie rechnet ebenso wie die Instinkt-, Sucht- oder Zwangshandlung und die nach bestimmten Handlungsmustern ablaufende automatisierte (Gewohnheits-)Handlung zu den antriebsunmittelbaren Handlungen. In neuerer Zeit wurden auch kybernetische Modelle zur Darstellung und Simulation des Handlungsablaufes entwickelt.
 
 4) Recht: Die Strafrechtswissenschaft bemüht sich seit langem, einen Handlungsbegriff herauszubilden, der ein gemeinsames Grundelement aller deliktischer Verhaltensweisen bezeichnen soll. Dabei wird teils auf das Vorliegen einer vom Willen beherrschten Körperbewegung (natürlicher Handlungsbegriff), teils auf die willkürliche Veränderung der Außenwelt (kausaler Handlungsbegriff), auf die Sozialerheblichkeit menschlichen Verhaltens (sozialer Handlungsbegriff), auf die vom Ziel her gelenkte Steuerung des Kausalverlaufs (finaler Handlungsbegriff) oder auf die vermeidbare Nichtvermeidung verbotener Erfolge (negativer Handlungsbegriff) abgestellt. Keiner der rivalisierenden Handlungsbegriffe hat sich durchsetzen können; Möglichkeit und Wert eines gemeinsamen strafrechtlichen Handlungsbegriffs sind umstritten geblieben. Die praktische Bedeutung aller genannten Handlungsbegriffe liegt v. a. darin, dass vom Willen unbeherrschbare Verhaltensweisen (reine Körperreflexe, Bewegungen in willensunfähigem Zustand) als Nichthandlung strafrechtlich von vornherein für irrelevant erklärt werden. Weiter gehend ist der von H. Welzel im Rahmen der finalen Handlungslehre begründete finale Handlungsbegriff mit dem Anspruch aufgetreten, eine ontologisch begründete Systematik der allgemeinen Verbrechenslehre mit praktischen Ergebnissen (v. a. in der Irrtums- und Teilnahmelehre) liefern zu können; obwohl sich manche ihrer Problemlösungen durchgesetzt haben, tritt ihr Einfluss heute zugunsten einer auf kriminalpolitischen Wertentscheidungen bezogenen Straftatsystematik zurück.
 
Im Zivilrecht ist Handlung ein bewusstes Verhalten (ein Tun im Schlaf oder in Hypnose ist also keine Handlung), das bestimmte Rechtsfolgen herbeiführt. Ist es rechtswidrig, so kann eine unerlaubte Handlung vorliegen, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Ist es rechtmäßig, so liegt eine Willenserklärung vor, wenn die Rechtsfolgen gewollt sind. Realakte sind Handlungen, die auch ohne Willen des Handelnden Rechtsfolgen herbeiführen. Dazwischen stehen die geschäftsähnlichen Handlungen, die zwar auch ungewollte Rechtsfolgen herbeiführen, aber eine Willensäußerung beinhalten.
 
 5) Sprachwissenschaft: Sprachhandlung.

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Hạnd|lung, die; -, -en [mhd. handelunge]: 1. das Handeln (4 b), [bewusst ausgeführte] Tat: eine [un]überlegte, vorsätzliche, strafbare, unverantwortliche H.; eine kultische, feierliche H. (Zeremonie); eine symbolische H.; kriegerische -en; die einzige politische H., die ich verstehe, ist der Amoklauf (Handke, Frau 83); für seine -en einstehen müssen, bestraft werden; sich zu einer unbedachten H. hinreißen lassen. 2. Abfolge von zusammenhängenden, miteinander verketteten Ereignissen, Vorgängen, die das dramatische Gerüst einer Dichtung eines Films od. dgl. bildet; Fabel, Plot: eine verwickelte, fesselnde, spannende H.; die H. des Stückes, Films, Buches; die Einheit der H. im Drama; der Roman hat sehr wenig H.; Die übrigen Erstlingsromane entpuppen sich durchweg als längere Erzählungen mit engem Blickwinkel, sie bieten mehr Zustände und Beschreibungen als -en oder Konflikte (Spiegel 52, 1993, 155); Ü Ort der H. (Ort des Geschehens, Tatort) war ein Steinbruch in der Nähe des Städtchens. 3. (veraltend) Handelsunternehmen, Laden, Geschäft (fast nur noch in Zus.): eine zoologische H.; er betreibt eine kleine H. ∙ 4. Handel[sverkehr] (2 a): Denk an ... die H., den Feldbau, die Gewerbe (Goethe, Egmont II).

Universal-Lexikon. 2012.