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Prälat
Prä|lat 〈m. 16; Titel für〉
1. katholischer geistlicher Würdenträger, z. B. Bischof, Abt, mit besonderen Befugnissen
2. leitender evang. Geistlicher in einigen süddt. Landeskirchen
[<mlat. praelatus „höherer geistl. Würdenträger“]

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Prä|lat, der; -en, -en [mhd. prēlāt(e) < mlat. praelatus, eigtl. = der Vorgezogene, subst. 2. Part. von lat. praeferre = vorziehen, bevorzugen]:
1. (kath. Kirche) Inhaber der Kirchengewalt (z. B. Bischof, Abt), eines hohen [Ehren]amtes der römischen Kurie od. Träger eines vom Papst verliehenen Ehrentitels.
2. (ev. Kirche) (in bestimmten [süddeutschen] Landeskirchen) Amtsträger in leitender Funktion; Leiter eines Kirchensprengels.

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Prälat
 
[mittellateinisch, eigentlich »der Vorgezogene«] der, -en/-en,  
 1) evangelisches Kirchenrecht: in den evangelischen Landeskirchen von Baden und Württemberg ein geistlicher Amtsträger mit besonderen Aufgaben; in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Titel des ständigen geistlichen Stellvertreters des Landesbischofs.
 
 2) katholisches Kirchenrecht: im eigentlichen Sinn der Träger ordentlicher Jurisdiktion, also der Vorsteher einer Teilkirche; auch Bezeichnung für andere Ordinarien und hohe Amtsträger der römischen Kurie. Darüber hinaus gibt es die Bezeichnung Prälat als geistlichen Ehrentitel, wobei drei Grade unterschieden werden: Apostolischer Protonotar, Ehrenprälat Seiner Heiligkeit und Kaplan Seiner Heiligkeit.
 

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Prä|lat, der; -en, -en [mhd. prēlāt(e) < mlat. praelatus, eigtl. = der Vorgezogene, subst. 2. Part. von lat. praeferre = vorziehen, bevorzugen]: 1. (kath. Kirche) Inhaber der Kirchengewalt (z. B. Bischof, Abt), eines hohen [Ehren]amtes der römischen Kurie od. Träger eines vom Papst verliehenen Ehrentitels. 2. (ev. Kirche) in bestimmten [süddeutschen] Landeskirchen Amtsträger in leitender Funktion; Leiter eines Kirchensprengels.

Universal-Lexikon. 2012.