Pro|fẹss
[zu I: <lat. professio „Bekenntnis“; zu profiteri „öffentlich bekennen“; zu II: <lat. professus „einer, der ein öffentl. Bekenntnis abgelegt hat“, zu profiteri „öffentlich bekennen“]
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1Pro|fẹss, der; -en, -en [mlat. professus, zu lat. profiteri (2. Part.: professum) = frei, öffentlich bekennen, erklären] (kath. Kirche):
jmd., der die ↑ 2Profess ablegt u. Mitglied eines Ordens wird.
2Pro|fẹss, die; -, -e (kath. Kirche):
das Ablegen der [Ordens]gelübde.
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Profẹss
[mittellateinisch professus, zu lateinisch profiteri »frei bekennen«] die, -/...'fesse, das Ablegen der Ordensgelübde (Gelübde), verbunden mit der Eingliederung in den Ordensverband. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen der zeitlichen Profess, die die Novizen nach ihrer Eingliederung in den Orden für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren bindet, und die der die Ordensangehörigen das ganze Leben bindenden ewigen Profess vorangehen muss (cc. 653-658 CIC).
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1Pro|fẹss, der; ...fessen, ...fessen [mlat. professus, zu lat. profiteri (2. Part.: professum) = frei, öffentlich bekennen, erklären] (kath. Kirche): jmd., der die 2↑Profess ablegt u. Mitglied eines Ordens wird.
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Universal-Lexikon. 2012.