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Radsturz
Rad|sturz 〈m. 1〉 = Achssturz

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Rad|sturz, der (Kfz-Technik):
Achssturz.

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Radsturz,
 
Sturz, Kraftfahrzeugtechnik: Neigung des Rades gegen die Fahrzeuglängsebene, gemessen in der Fahrzeugquerebene. Bei Neigung oben nach außen ist der Radsturz positiv (im Allgemeinen +0º20' bis +1º30') und bewirkt bei gewölbter Fahrbahn gleichmäßige Reifenabnutzung, aber geringere Seitenführungskräfte bei Kurvenfahrt. Leicht negativer Sturz (im Allgemeinen -0º30' bis -2º) meist an den Hinterrädern, die dann oben nach innen geneigt sind, erhöht die Seitenführungskraft, verursacht aber stärkeren Reifenverschleiß.

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Rad|sturz, der (Kfz-T.): Achssturz.

Universal-Lexikon. 2012.