Ra|ke|ten|wer|fer 〈m. 3〉 auf einem Fahrzeug montierte Waffe zum Abschuss ungelenkter Raketen
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Ra|ke|ten|wer|fer, der (Militär):
Geschütz, das ↑ Raketen (1 a) abfeuert.
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Raketenwerfer,
Abschussgestell für militärische Raketen (Kaliber bis etwa 300 mm), meist als Mehrfachwerfer für bis zu 40 (ungelenkte) Raketen je Salve ausgeführt; aufgebaut auf geeigneten Fahrzeugen, z. B. Selbstfahrlafetten mit Rad- oder Kettenfahrwerk, oder als Zweiradlafette (Feldraketenwerfer) konstruiert. - Raketenwerfer kamen erstmals im Zweiten Weltkrieg zum Einsatz, auf deutscher Seite die Nebelwerfer, auf sowjetischer Seite die Stalinorgeln. Wichtigster Raketenwerfer der NATO ist derzeit das Mittlere Artillerie-Raketen-System.
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Ra|ke|ten|wer|fer, der (Milit.): Geschütz, das Raketen (1 a) abfeuert.
Universal-Lexikon. 2012.