Re|gel|stu|di|en|zeit 〈f. 20; BRD〉 für einen Studiengang vorgeschriebene Studienzeit
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Re|gel|stu|di|en|zeit, die (Hochschulw.):
für ein bestimmtes Studium vorgeschriebene, eine bestimmte Anzahl von Semestern umfassende Zeit.
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Regelstudi|enzeit,
allgemein die als durchschnittliche Studienzeit in einem Studienfach angesetzte Semesterzahl, im engeren Sinn die auf eine bestimmte Höchstzahl von Semestern beschränkte Studienzeit. Die Regelstudienzeit wurde durch das Hochschulrahmengesetz vom 26. 1. 1976 eingeführt und in unterschiedlicher Form in einigen Bundesländern verwirklicht; durch Änderung des Gesammelten vom 6. 3. 1980 wurde die Zwangsexmatrikulation bei Überschreitung der Regelstudienzeit abgeschafft.
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Re|gel|stu|di|en|zeit, die (Hochschulw.): für ein bestimmtes Studium vorgeschriebene, eine bestimmte Anzahl von Semestern umfassende Zeit.
Universal-Lexikon. 2012.