Zwạngs|ex|ma|t|ri|ku|la|ti|on, die (Hochschulw.):
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Zwangs|exmatrikulation,
die gegen den Willen des Studenten verfügte Exmatrikulation, entweder aus ordnungsrechtlichen Gründen (z. B. Anwendung von Gewalt gegen Hochschuleinrichtungen) oder wegen Überschreitung von Regelstudienzeiten. Letzteres war bereits 1976 bis Anfang 1980 zulässig und ist gegenwärtig in einigen Bundesländern möglich.
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Zwạngs|ex|ma|tri|ku|la|ti|on, die (Hochschulw.): ↑zwangsweise (a) Exmatrikulation.
Universal-Lexikon. 2012.