Rei|ni|gungs|eid 〈m. 1〉 Eid zum Bezeugen der Schuldlosigkeit
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Reinigungs|eid,
lateinisch Purgatio, im gemeinen deutschen Recht der Parteieid des Angeklagten, mit dem er schwor, ein Verbrechen nicht begangen zu haben. Der Reinigungseid war nur bei geringfügigen Delikten zulässig.
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Rei|ni|gungs|eid, der: (im MA.) in einem Prozess geleisteter Eid zur Bezeugung der Unschuld.
Universal-Lexikon. 2012.