Akademik

Rekonziliation
Re|kon|zi|li|a|ti|on 〈f. 20Wiederaufnahme eines (religiös) Schuldigen in die kirchliche Gemeinschaft nach der Buße [<reconciliatio „Versöhnung“; zu reconciliare „wieder vereinigen, versöhnen“]

* * *

Rekonziliation
 
[lateinisch »Aussöhnung«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht: die Wiederversöhnung eines Exkommunizierten mit der Kirche; auch die Wiederheiligung einer Kirche durch neue Weihe nach einer Entweihung.
 

* * *

Re|kon|zi|li|a|ti|on, die; -, -en [lat. reconciliatio = Wiederherstellung; Versöhnung] (kath. Kirche): 1. Lossprechung vom Kirchenbann. 2. erneute Weihe einer entweihten Kirche, Kapelle od. eines Friedhofs.

Universal-Lexikon. 2012.