Re|kon|zi|li|a|ti|on 〈f. 20〉 Wiederaufnahme eines (religiös) Schuldigen in die kirchliche Gemeinschaft nach der Buße [<reconciliatio „Versöhnung“; zu reconciliare „wieder vereinigen, versöhnen“]
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Rekonziliation
[lateinisch »Aussöhnung«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht: die Wiederversöhnung eines Exkommunizierten mit der Kirche; auch die Wiederheiligung einer Kirche durch neue Weihe nach einer Entweihung.
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Re|kon|zi|li|a|ti|on, die; -, -en [lat. reconciliatio = Wiederherstellung; Versöhnung] (kath. Kirche): 1. Lossprechung vom Kirchenbann. 2. erneute Weihe einer entweihten Kirche, Kapelle od. eines Friedhofs.
Universal-Lexikon. 2012.