Rẹst|zu|cker 〈m. 3; unz.〉 bei der Gärung nicht in Alkohol verwandelter Zucker (des Weins)
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Rẹst|zu|cker, der (Fachspr.):
Restsüße.
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Restzucker,
Restsüße, Weinbereitung: unvergorener Zucker, der entweder als »Rest« bei einer unvollständigen Vergärung des ursprünglich vorhandenen Zuckers übrig blieb oder/und aus dem Zusatz von unvergorenem Traubenmost mit weniger als 8 g/l Alkohol gleicher Art und Güte resultiert. Eine unvollständige Vergärung des Zuckers ist meist bei sehr hochwertigen Weinen (Auslese usw.) gegeben, kann aber auch durch gezielt herbeigeführten Gärungsabbruch (Kälte, Hitze, CO2-Druck oder SO2-Zusatz) erreicht werden. Dabei wird die Hefe inaktiv oder abgetötet und anschließend ausgefiltert. Die Angabe des Restzuckergehaltes ist bei Weinen mit der Bezeichnung »Für Diabetiker geeignet, nur nach Befragen des Arztes« vorgeschrieben, bei anderen Weinen zulässig, aber nicht allgemein üblich.
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Rẹst|zu|cker, der (Fachspr.): Restsüße.
Universal-Lexikon. 2012.