Ru|he|zeit 〈f. 20〉 Zeit der Ruhe, des Ausruhens
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Ru|he|zeit, die:
die vorgeschriebenen -en einhalten.
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Ruhezeit,
arbeitsfreie Zeit, arbeitsrechtlich die Zeit zwischen Beendigung der täglichen Arbeit und ihrer Wiederaufnahme am nächsten Arbeitstag oder in der nächsten Schicht. Nach § 5 Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 muss bei erwachsenen Arbeitnehmern die ununterbrochene Ruhezeit mindestens elf Stunden, nach § 13 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. 4. 1976 bei Jugendlichen mindestens zwölf Stunden betragen. In Krankenhäusern u. a. Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk und in der Landwirtschaft darf die Ruhezeit für Erwachsene auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Ruhezeitverkürzung innerhalb eines Monats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (Ruhepause)
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Ru|he|zeit, die: Zeit der ↑Ruhe (2).
Universal-Lexikon. 2012.