Schẹr|ben|ge|richt 〈n. 11; im antiken Athen〉 Volksgericht, das die Verbannung eines Bürgers beschloss; Sy Ostrazismus [als „Stimmzettel“ wurden Tonscherben benutzt]
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Schẹr|ben|ge|richt, das:
Ostrazismus:
Ü ein S. über jmdn. veranstalten (bildungsspr.; übermäßig streng, hart mit jmdm. ins Gericht gehen).
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I Scherbengericht,
der Ostrakismos.
Scherbengericht
Der Ausdruck ist die deutsche Entsprechung des griechischen Begriffs »Ostrakismos«. Man bezeichnete damit eine von der athenischen Verfassung des 5. vorchristlichen Jahrhunderts vorgesehene Möglichkeit, durch geheime Volksabstimmung einen unliebsamen Politiker für eine bestimmte Zeit in die Verbannung zu schicken. Der Name des Betroffenen wurde dabei auf als Stimmzettel dienende Tonscherben (griechisch: Ostraka) geschrieben. Aristoteles hat darüber in seiner »Staatsverfassung Athens« berichtet. - Man spricht von einem Scherbengericht, das man über jemanden oder etwas abhält, wenn man zum Ausdruck bringen will, dass man mit jemandem oder einer Sache übermäßig hart ins Gericht geht.
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Schẹr|ben|ge|richt, das: Ostrazismus: Ü Vogel ... warnte ... davor, ein „Scherbengericht“ über die Staatsanwaltschaft und die Polizei zu veranstalten (bildungsspr.; übermäßig streng, hart mit ihnen ins Gericht zu gehen; MM 10. 8. 71, 7).
Universal-Lexikon. 2012.