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Schifffahrtsweg
Schịff|fahrts|weg 〈m. 1für Schiffe befahrbares Gewässer, Binnenwasserstraße bzw. festgelegte Strecke für den Verkehr übers Meer; Sy Schifffahrtsstraße

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Schịff|fahrts|stra|ße, die, Schịff|fahrts|weg, der:
1. Wasserstraße, die von der Schifffahrt benutzt wird.
2. festgelegte Route für den Schiffsverkehr.

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Schifffahrtsweg,
 
Seeschifffahrt: 1) bestimmte Routen über See, die sich durch eine hohe Schiffskonzentration auszeichnen; 2) ein aus nautischen und/oder meteorologischen Gründen gewählter Weg eines Schiffes zur Durchführung einer schnellen und sicheren Reise; 3) ein zur Vermeidung von Kollisionen vorgegebener und einzuhaltender, betonnter Weg (Zwangsweg); 4) ein z. B. wegen kriegerische Ereignisse (Minengefahr) einzuhaltender Weg (Zwangsweg), der entweder betonnt oder unbetonnt ist; 5) eine betonnte, gekennzeichnete Seewasserstraße (Seeschifffahrtsstraße) zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.

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Schịff|fahrts|stra|ße, die, Schịff|fahrts|weg, der: 1. Wasserstraße, die von der Schifffahrt benutzt wird. 2. festgelegte Route für den Schiffsverkehr.

Universal-Lexikon. 2012.