Akademik

Schuldendienst
Schụl|den|dienst 〈m. 1; unz.; Wirtsch.〉 das Erbringen der aus einem Kredit hervorgehenden Zins- u. Tilgungszahlungen durch den Schuldner

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Schụl|den|dienst, der (Wirtsch., Bankw.):
Zins- u. Tilgungszahlung eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten).

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Schuldendienst,
 
die Zins- und Tilgungszahlungen eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten). Der Schuldendienst des öffentlichen Sektors wird oft in Beziehung gesetzt zu den öffentlichen Ausgaben, woraus sich eine Schuldendienstquote errechnet (Zins- und Tilgungsausgaben in Prozent der Gesamtausgaben). In entwicklungspolitischem Zusammenhang wird die Schuldendienstquote auch definiert als Verhältnis des Schuldendienstes zum Export von Waren und Dienstleistungen (Schuldenkrise).

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Schụl|den|dienst, der (Wirtsch., Bankw.): Zins- u. Tilgungszahlung eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten).

Universal-Lexikon. 2012.