Schụl|den|dienst 〈m. 1; unz.; Wirtsch.〉 das Erbringen der aus einem Kredit hervorgehenden Zins- u. Tilgungszahlungen durch den Schuldner
* * *
Schụl|den|dienst, der (Wirtsch., Bankw.):
Zins- u. Tilgungszahlung eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten).
* * *
Schuldendienst,
die Zins- und Tilgungszahlungen eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten). Der Schuldendienst des öffentlichen Sektors wird oft in Beziehung gesetzt zu den öffentlichen Ausgaben, woraus sich eine Schuldendienstquote errechnet (Zins- und Tilgungsausgaben in Prozent der Gesamtausgaben). In entwicklungspolitischem Zusammenhang wird die Schuldendienstquote auch definiert als Verhältnis des Schuldendienstes zum Export von Waren und Dienstleistungen (Schuldenkrise).
* * *
Schụl|den|dienst, der (Wirtsch., Bankw.): Zins- u. Tilgungszahlung eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten).
Universal-Lexikon. 2012.