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Verhältnis
Anteil; Proportion; Größenverhältnis; Quotient; Kontakt; Konnex; Umgang; Beziehung; Abhängigkeit; Zusammenhang; Verbindung; Relation; Bezug; Verknüpfung; Wechselbeziehung; Liebesverhältnis; Gspusi (österr.); Affäre; Fremdgehen; Liebesaffäre; Liaison; Fickbeziehung (derb); Seitensprung; Bettgeschichte (umgangssprachlich); Liebelei; Techtelmechtel (umgangssprachlich); Liebschaft

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Ver|hält|nis [fɛɐ̯'hɛltnɪs], das; -ses, -se:
1. Beziehung, in der sich etwas mit etwas vergleichen lässt oder in der etwas an etwas anderem gemessen wird; Relation:
sie teilten im Verhältnis 2 : 1; der Lohn steht in keinem Verhältnis zur Arbeit (ist zu gering, gemessen an der Arbeit).
Zus.: Größenverhältnis, Kräfteverhältnis, Mischungsverhältnis.
2. persönliche Beziehung, durch die man jmdn., etwas gut kennt:
das Verhältnis zu seiner Mutter ist gestört; in einem freundschaftlichen Verhältnis zu jmdm. stehen; in ein näheres Verhältnis zu jmdm. treten; er hat ein Verhältnis (eine Liebesbeziehung) mit diesem Mädchen.
Syn.: Bezug, Verbindung.
Zus.: Abhängigkeitsverhältnis, Freundschaftsverhältnis, Liebesverhältnis, Vertrauensverhältnis.
3. <Plural> durch die Zeit oder das Milieu geschaffene Umstände, in denen jmd. lebt:
sie ist ein Opfer der politischen Verhältnisse; aus kleinen, gesicherten Verhältnissen kommen; er lebt über seine Verhältnisse (gibt mehr Geld aus, als er sich leisten kann).
Syn.: Bedingungen <Plural>, Gegebenheiten <Plural>, Konstellation <Singular>, Lage <Singular>, Situation <Singular>, Zustand <Singular>.
Zus.: Besitzverhältnisse, Einkommensverhältnisse, Lebensverhältnisse, Vermögensverhältnisse.

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Ver|hạ̈lt|nis 〈n. 11
1. messbare od. vergleichbare Beziehung, Proportion (Größen\Verhältnis)
2. Art der Beziehungen zweier od. mehrerer Menschen od. Staaten zueinander
3. 〈umg. kurz für〉 Liebesverhältnis
4. 〈umg. a.〉 Geliebte
5. 〈Pl.〉 die \Verhältnisse die Lebensumstände, Umstände, allgemeine Lage
● sich den (gegebenen, augenblicklichen) \Verhältnissen anpassen; mit jmdm. ein \Verhältnis haben 〈umg.〉; die beiden haben ein \Verhältnis miteinander 〈umg.〉; bei ihnen herrschen geordnete \Verhältnisse; sein: sie ist sein \Verhältnis 〈umg.〉 ● ärmliche, gute, gesicherte, geordnete, schlechte \Verhältnisse; seine familiären, finanziellen \Verhältnisse; er hat ein festes \Verhältnis 〈umg.〉 eine ständige Freundin; freundschaftliches, gutes, herzliches, kameradschaftliches \Verhältnis; die örtlichen, politischen \Verhältnisse ● in geordneten, guten usw. \Verhältnissen leben; im \Verhältnis zu ... 〈umg.〉 im Vergleich zu ..., verglichen mit ...; die beiden Gruppen stehen im \Verhältnis 5:3; in freundschaftlichem \Verhältnis zu jmdm. stehen; seine Ausgaben stehen in keinem \Verhältnis zu seinen Einnahmen seine A. sind bei weitem höher als seine E.; der Aufwand steht im umgekehrten \Verhältnis zum Erfolg der A. ist viel zu groß für den erzielten E.; das geht über meine \Verhältnisse 〈umg.〉 das kann ich mir finanziell nicht leisten; über seine \Verhältnisse leben mehr Geld verbrauchen, als dem Einkommen angemessen ist; unter normalen \Verhältnissen ist das anders; das \Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich, zwischen Bruder und Schwester ● in welchem (verwandtschaftlichen) \Verhältnis stehen Herr X und Frau Y zueinander?

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Ver|hạ̈lt|nis: Grundwort in fachspr. Begriffen, die die Zus. von Mischphasen beschreiben (Massen-, Stoffmengen-, Teilchenzahl- u. Volumenverhältnis).

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Ver|hạ̈lt|nis , das; -ses, -se [zu 1verhalten (2 a)]:
1. Beziehung, in der sich etw. mit etw. vergleichen lässt od. in der etw. an etw. anderem gemessen wird; Relation (1 a):
das entspricht einem V. von drei zu eins, 3 : 1;
im V. zu früher (verglichen mit früher) ist sie jetzt viel toleranter;
der Aufwand stand in keinem V. zum Erfolg (war, gemessen an dem erzielten Erfolg, viel zu groß).
2. Art, wie jmd. zu jmdm., etw. steht; persönliche Beziehung:
sein V. zu seinen Eltern war gestört;
es herrscht ein vertrautes V. zwischen uns;
ein gutes, freundschaftliches V. zu jmdm. haben;
sie hat, findet kein [rechtes] V. zur Musik;
zu jmdm. in gespanntem V. stehen.
3.
a) (ugs.) über eine längere Zeit bestehende intime Beziehung zwischen zwei Menschen; Liebesverhältnis:
ein V. mit jmdm. anfangen, beenden;
mit jmdm. ein V. haben;
die beiden haben ein V. [miteinander];
er unterhielt mit/zu ihr ein V.;
b) jmd., mit dem man ein Verhältnis (3 a) hat:
sie ist sein V.
4. <Pl.> Umstände, äußere Zustände; für jmdn., etw. bestimmende Gegebenheiten:
bei ihnen herrschen geordnete -se;
sie liebt klare -se;
meine -se (finanziellen Möglichkeiten) erlauben mir solche Ausgaben nicht;
wie sind die akustischen -se in diesem Saal?;
er ist ein Opfer der politischen -se;
in bescheidenen, gesicherten -sen leben;
sie kommt/stammt aus kleinen -sen (aus einfachem, kleinbürgerlichem Milieu);
sie lebt über ihre -se (gibt mehr Geld aus, als es ihre finanzielle Situation eigentlich erlaubt).

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I
Verhältnis,
 
Mathematik: eine Relation zwischen Objekten, z. B. eine Proportion.
 
II
Verhältnis,
 
bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts Bezeichnung für eine länger dauernde sexuelle Beziehung zwischen zwei nicht miteinander verheirateten Personen. Da dies heute eine immer häufigere und zunehmend von der Gesellschaft akzeptierte Lebensform ist (nichteheliche Lebensgemeinschaft), wird die Bezeichnung Verhältnis nur noch für offiziell nicht tolerierte sexuelle Beziehungen verwendet (z. B. für eine außereheliche). Verhältnis ist dann auch gleichzeitig die Bezeichnung für die Geliebte/den Geliebten (»Er ist ihr Verhältnis.«).
 

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Ver|hạ̈lt|nis, das; -ses, -se [zu 1verhalten (2)]: 1. Beziehung, in der sich etw. mit etw. vergleichen lässt od. in der etw. an etw. anderem gemessen wird; ↑Relation (1 a): das entspricht einem V. von drei zu eins, 3 : 1; im V. zu früher (verglichen mit früher) ist sie jetzt viel toleranter; sein Kopf war klein im V. zu seinen breiten Schultern (Baum, Paris 152); der Aufwand stand in keinem V. zum Erfolg (war, gemessen an dem erzielten Erfolg, viel zu groß). 2. Art, wie jmd. zu jmdm., etw. steht; persönliche Beziehung: sein V. zu seinen Eltern war gestört; das V. zwischen den Geschwistern ist sehr eng; es herrscht ein vertrautes V. zwischen uns; ein gutes, kameradschaftliches, freundschaftliches, herzliches V. zu jmdm. haben; sie hat, findet kein [rechtes] V. zur Musik; In welchem V. stehen Sie zu dem Inhaftierten? (Bobrowski, Mühle 181); Ü ... dass dieses innige V. von Volk und Sprache für alle Zeiten ein leuchtendes Vorbild bleiben wird (Thieß, Reich 403). 3. a) (ugs.) über eine längere Zeit bestehende intime Beziehung zwischen zwei Menschen; Liebesverhältnis: ein V. mit jmdm. anfangen, beenden; mit jmdm. ein V. haben; die beiden haben ein V. [miteinander]; er unterhielt mit/zu ihr ein V.; Eine Tochter aus diesem V. ... heiratete später in die Familie Aquino ein (Stern, Mann 347); Ü vielleicht war es Sünde, das Leben zu lieben und kein seriöses V. mit ihm zu haben (Erich Kästner, Fabian 84); b) jmd., mit dem man ein ↑Verhältnis (3 a) hat: sie ist sein V.; Damit Sie sich auskennen: Meine Tochter ist kein schlampiges V. für einen hergelaufenen Hallodri (Kühn, Zeit 343). 4. <Pl.> Umstände, äußere Zustände; für jmdn., etw. bestimmende Gegebenheiten: bei ihnen herrschen geordnete -se; sie liebt klare -se; meine -se (finanziellen Möglichkeiten) erlauben mir solche Ausgaben nicht; wie sind die akustischen -se in diesem Saal?; die gesellschaftlichen -se einer Zeit; das Streben der Gesetzgeber, ... veränderten wirtschaftlichen und sozialen -sen Rechnung zu tragen (Fraenkel, Staat 314); Frieda, die doch mit den hiesigen -sen so vertraut sei (Kafka, Schloß 128); er ist ein Opfer der politischen -se; in bescheidenen, guten, gesicherten -sen leben; sie kommt/stammt aus kleinen -sen (aus einfachem, kleinbürgerlichem Milieu); ... und von der rechten Tischseite begann der Antiquar für seine -se ungewöhnlich schnell und heftig auf mich einzureden (Gregor-Dellin, Traumbuch 92); sie lebt über ihre -se (gibt mehr Geld aus, als es ihre finanzielle Situation eigentlich erlaubt); wenn ein Mensch von seiner Familie weggerissen sei und unter solchen anomalen -sen leben müsse, wie es das Zellendasein mit sich bringe ... (Niekisch, Leben 297).

Universal-Lexikon. 2012.