Schụ̈t|zen|gra|ben 〈m. 4u; Mil.〉 zum Schutz des Infanteristen im Stellungskrieg ausgehobener Graben
* * *
Schụ̈t|zen|gra|ben, der:
zum Schutz der Infanteristen angelegter, beim Kampf Deckung bietender Graben:
Schützengräben ausheben, ziehen;
im S. liegen.
* * *
Schützengraben,
Militärwesen: einfache, der Gefechtsführung der Infanterie dienende Feldbefestigungsanlage in Form eines langen, schmalen Grabens; bietet den einzelnen Gewehrschützen durch Brust- und zum Teil Rückenwehr die Möglichkeit der gedeckten Schussabgabe im Stehen. Erstmals im Russisch-Japanischen Krieg 1904-05 angelegt; spielt in der modernen Kriegführung keine Rolle mehr.
* * *
Schụ̈t|zen|gra|ben, der: zum Schutz der Infanteristen angelegter, beim Kampf Deckung bietender Graben: Schützengräben ausheben, ziehen; im S. liegen.
Universal-Lexikon. 2012.