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Au|ßen|stän|de ['au̮sn̩ʃtɛndə], die <Plural>:ausstehende finanzielle Forderungen:
(bei seinen Schuldnern) Außenstände eintreiben.
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Au|ßen|stän|de 〈Pl.〉 unbezahlte Forderungen ● er hat \Außenstände von 10.000 Euro einzuziehen
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Au|ßen|stän|de <Pl.>:
Gesamtheit ausstehender Geldforderungen:
A. haben, einziehen, eintreiben.
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Außenstände,
Rechnungswesen: Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen (Debitoren).
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Universal-Lexikon. 2012.