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Anspruch
Recht; Anrecht; Bedarf; Funktionalität; Anforderung; Forderung; Erfordernis; zustehender Betrag

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An|spruch ['anʃprʊx], der; -[e]s, Ansprüche ['anʃprʏçə]:
1. etwas, was jmd. [für sich] beansprucht, fordert:
berechtigte, bescheidene, persönliche Ansprüche; seine Ansprüche anmelden; große Ansprüche an das Leben stellen.
Syn.: Anforderung, Forderung, Wunsch;
Anspruch auf etwas erheben/machen: etwas verlangen, fordern, beanspruchen:
sie erhob keinen Anspruch auf Schadenersatz;
etwas in Anspruch nehmen: von etwas Gebrauch machen, etwas benutzen; etwas erfordern, brauchen:
jmds. Hilfe in Anspruch nehmen; diese Arbeit nimmt viel Zeit, alle ihre Kräfte in Anspruch.
2. Anrecht:
sie hat den Anspruch auf das Haus verloren.
Zus.: Besitzanspruch, Rechtsanspruch.

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Ạn|spruch 〈m. 1u
1. Recht, Anrecht (auf etwas)
2. Forderung
● (keinen) \Anspruch erheben (auf etwas) (nicht) haben wollen, (nicht) beanspruchen; seine Ansprüche geltend machen (bei, gegenüber jmdm.); allen Ansprüchen gerecht werden od. genügen alle Wünsche berücksichtigen; Ansprüche stellen etwas fordernberechtigter, begründeter \Anspruch auf etwas; er stellt große Ansprüche er ist unbescheiden, erwartet von seinen Mitmenschen zu viel ● dieses Buch erhebt keinen \Anspruch auf Vollständigkeit hat nicht alle Tatsachen usw. berücksichtigt; auf etwas \Anspruch haben; darf ich Ihre Hilfe, Ihre Liebenswürdigkeit einmal in \Anspruch nehmen?; er nimmt das Recht für sich in \Anspruch, zu kommen und zu gehen, wann er will; jmdn. stark in \Anspruch nehmen stark beschäftigen; etwas in \Anspruch nehmen Gebrauch davon machen, verwenden, benutzen; ihre Aufmerksamkeit war von den Vorgängen auf der Straße völlig in \Anspruch genommen sie war so davon gefesselt, dass sie für nichts anderes Sinn hatte; ich bin augenblicklich sehr, stark in \Anspruch genommen ich bin sehr beschäftigt, habe viel zu tun

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Ạn|spruch , der; -[e]s, Ansprüche:
1. Forderung:
ein berechtigter A.;
bescheidene Ansprüche;
Ansprüche an das Leben haben;
seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen;
er erhebt A. auf (beansprucht) sein Erbteil;
sie erhob A. darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden;
er stellt keine Ansprüche (ist bescheiden);
die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden;
jmdn., etw. in A. nehmen (1. jmdn. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in A. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in A.; das nimmt alle meine Kräfte in A.);
etw. für sich in A. nehmen (etw. Bestimmtes von sich behaupten).
2. Recht, Anrecht:
sein A. ist erloschen;
[keinen] A. auf Ruhegeld haben;
A. auf einen Kindergartenplatz haben.
3. Niveau, Qualität:
ein Werk mit hohem künstlerischem, wissenschaftlichem A.

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Anspruch,
 
Rechtswissenschaft: das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (z. B. § 194 BGB); Beispiele: Anspruch aus einem Vertragsverhältnis z. B. auf Kaufpreiszahlung; Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Handlung.

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Ạn|spruch, der; -[e]s, Ansprüche: 1. Forderung: ein berechtigter A.; bescheidene Ansprüche; ... sind ... in Leverkusen die Ansprüche zu hoch geschraubt worden (Kicker 82, 1981, 20); Mit dem großen Starangebot ... wuchsen die Ansprüche (Kraushaar, Lippen 102); Formuliert sind hier ästhetische Ansprüche (Reich-Ranicki, Th. Mann 98); Ansprüche an das Leben haben; seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen; Er ... war ein Wesen voll Romantik, Bosheit und persönlichen Ansprüchen (Musil, Mann 221); 08/15-Anlagen genügen ... nicht mehr unseren gehobenen Ansprüchen (CCI 1, 1986, 21); er erhebt A. auf (beansprucht) sein Erbteil; sie erhob A. darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden; er stellte [keine] Ansprüche (ist [nicht] bescheiden); die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden; ... konnte die IKK ́97 ... ihren A. als internationale Leitmesse ... einmal mehr eindrucksvoll unterstreichen (CCI 13, 1997, 1); *jmdn., etw. in A. nehmen (1. jmdn. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in A. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in A.; das nimmt alle meine Kräfte in A.; Die ... Ereignisse ... nehmen ... seine Zeit in A. [Reich-Ranicki, Th. Mann 53]); etw. für sich in A. nehmen (etw. Bestimmtes von sich behaupten): Was Stifter für sich in A. nahm, lässt sich auf Thomas Mann schwerlich übertragen (Reich-Ranicki, Th. Mann 72). 2. Recht, Anrecht: sein A. ist erloschen; [keinen] A. auf Ruhegeld haben; A. auf einen Kindergartenplatz haben; Der A. auf einen Arbeitsplatz ist also gleichbedeutend mit der Forderung auf einen hohen Lebensstandard (Gruhl, Planet 160); ∙ 3. gerichtliche Forderung: er solle sich stellen, gegen A. und Klage sein Recht zu wahren (Goethe, Reineke Fuchs 2, 264 f.).

Universal-Lexikon. 2012.