Schwịb|bo|gen 〈m. 4; Arch.; süddt., österr., schweiz. 4 u〉 Bogen zw. zwei parallelen Wänden [<mhd. swiboge <ahd. swibogo „bogenförmige Wölbung“; → schweben, Bogen]
* * *
1. (Archit.) zwischen zwei parallelen Wänden gespannter großer ↑ Bogen (2) ohne darüber lastendes Mauerwerk.
2. (Volkskunde) bogenförmiger Kerzenhalter aus Metall oder Sperrholz.
* * *
Schwib|bogen
[althochdeutsch swibogo, eigentlich »Schwebebogen«],
1) Baukunst: Strebebogen, Bogen ohne darüber lastendes Mauerwerk, z. B. ein zwischen zwei Häusern gespannter freitragender Bogen zum Überbrücken einer Straße oder in der gotischen Baukunst zum Übertragen des Gewölbeschubes des Mittelschiffs auf die in den Seitenschiffen hochgeführten Strebepfeiler.
2) Volkskunst: im Erzgebirge aus der bergmännischen Tradition der Weihnachtszeit entstandener, ursprünglich mit biblischen und seit um 1830 mit bergmännischen Motiven künstlerisch geschmückter Kerzenträger aus Eisen oder Sperrholz in Form eines Schwebebogens (Lichterbogen mit ursprünglich sieben, später auch neun Kerzen); seit 1778 belegt, seit Anfang des 20. Jahrhunderts weit verbreitet; erzgebirg. Weihnachtssymbol.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.