transferieren; veräußern; übermitteln; routen; senden; leiten; infizieren (fachsprachlich); anstecken; televisionieren (schweiz.)
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über|tra|gen [y:bɐ'tra:gn̩], überträgt, übertrug, übertragen:1. <tr.; hat an anderer Stelle nochmals hinschreiben, zeichnen o. Ä.:
einen Aufsatz ins Heft übertragen; ein Muster auf den Stoff übertragen; die Zwischensumme auf die nächste Seite übertragen.
2. <tr.; hat 2übersetzen:
einen Text vom/aus dem Englischen ins Deutsche übertragen.
Syn.: ↑ dolmetschen.
3. <tr.; hat auf etwas anderes, ein anderes Gebiet anwenden:
die Gesetze der Malerei dürfen nicht auf die Grafik übertragen werden; man kann diese Maßstäbe nicht auf die dortige Situation übertragen; ein Wort übertragen, in übertragener (nicht wörtlich zu verstehender, sondern sinnbildlicher) Bedeutung gebrauchen.
4. <tr.; hat (eine Aufgabe, ein Recht) anvertrauen, (jmdn. mit etwas) beauftragen:
jmdm. eine Arbeit, ein Amt, ein Recht übertragen.
Syn.: ↑ abgeben an, ↑ delegieren an, ↑ überantworten (geh.), ↑ übergeben, ↑ überlassen, ↑ vergeben an.
5.
a) <tr.; hat (eine Krankheit o. Ä.) weitergeben:
Insekten übertragen die Krankheit [auf den Menschen]; neue Tests haben bestätigt, dass das Virus beim Geschlechtsverkehr übertragen wird.
Syn.: ↑ verbreiten.
b) <+ sich> (jmdn.) befallen:
die Krankheit überträgt sich auf Menschen.
6. <tr.; hat 2senden:
das Fußballspiel [live, direkt] aus dem Stadion übertragen; das Konzert wird von allen Sendern übertragen.
Syn.: ↑ ausstrahlen.
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über|tra|gen 〈V. 260; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. etwas \übertragen
1.1 von einer Stelle zur anderen bringen, von einer Stelle auf eine andere schreiben
1.2 〈Rundfunk〉 senden
2. jmdm. etwas \übertragen
2.1 übergeben
2.2 auftragen, jmdm. den Auftrag geben, etwas zu tun
● jmdm. ein Amt \übertragen; ein Kind \übertragen über die normale Schwangerschaftszeit hinaus (im Leib) tragen; Korrekturen (in ein anderes Exemplar) \übertragen; Kraft \übertragen von einer Maschine auf die andere führen ● eine Krankheit auf jmdn. \übertragen jmdn. anstecken; eine Summe auf ein anderes Konto \übertragen; ein Gesetz der Malerei auf die Fotografie \übertragen in der F. anwenden; einen Text, ein Buch ins Deutsche \übertragen übersetzen; ein Stenogramm in Maschinenschrift \übertragen; ein Theaterstück im Rundfunk, Fernsehfunk \übertragen ● \übertragene Bedeutung bildl. B., nicht wörtl. B.; ein Wort in \übertragener Bedeutung, in \übertragenem Sinne gebrauchen
II 〈V. refl.〉 sich \übertragen
1. weitergegeben werden (von Krankheiten)
2. 〈fig.〉 sich auf jmdn. \übertragen jmd. anderen gleichermaßen befallen, ergreifen
● diese Krankheit überträgt sich durch Zecken; mein Unwohlsein übertrug sich auf ihn
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1über|tra|gen <st. V.; hat:
1.
das Fußballspiel [live, direkt] aus dem Stadion ü.;
b) auf einen Ton- od. Datenträger aufnehmen:
eine Aufnahme auf [eine] DVD ü.;
c) (Nachrichtent., EDV) (Signale, Informationen, Daten) zu einem anderen Gerät, auf einen anderen Datenträger, in einen anderen Speicher od. dgl. transportieren:
Daten, Bilder [per Datenleitung, übers Internet, über Satellit] ü.;
Signale digital ü.
2.
a) (geh.) einen [literarischen] Text schriftlich so übersetzen, dass er auch in der Übersetzung eine gültige sprachliche Gestalt hat:
sie hat den Roman vom/aus dem Spanischen ins Russische übertragen;
b) in eine andere Form bringen; umwandeln:
die Daten auf Lochkarten ü.
3. an anderer Stelle nochmals hinschreiben, zeichnen od. dgl.:
einen Aufsatz ins Heft ü.;
die Zwischensumme auf die nächste Seite ü.;
das Muster auf den Stoff ü.
4. auf etw. anderes, ein anderes Gebiet anwenden:
man kann diese Maßstäbe nicht auf die dortige Situation ü.;
ein Wort übertragen, in übertragener (nicht wörtlich zu verstehender, sondern sinnbildlicher) Bedeutung gebrauchen.
5.
a) (bes. Technik) (Kräfte o. Ä.) weitergeben, -leiten:
die Antriebswellen übertragen die Kraft des Motors auf die Räder;
b) (bes. ein Amt, eine Aufgabe) übergeben:
jmdm. die Leitung eines Projekts ü.;
den Gerichten die Wahrnehmung bestimmter Funktionen ü.;
c) abgeben, abtreten:
bestimmte Rechte auf die Tochtergesellschaft ü.;
d) (bes. Med.) anderswohin bringen, gelangen lassen:
ein fremdes Gen auf, in eine befruchtete Eizelle ü.;
jmdm. Blut ü.;
e) (Geld) transferieren:
den Gewinn auf ein Schweizer Konto ü.
6.
a) eine Krankheit weitergeben; jmdn. anstecken:
diese Insekten übertragen die Krankheit [auf den Menschen];
b) <ü. + sich> jmdn. befallen:
die Krankheit überträgt sich nur auf anfällige Personen.
7.
a) <ü. + sich> auf jmdn. einwirken u. ihn dadurch in der gleichen Weise beeinflussen:
ihre Nervosität, Stimmung übertrug sich auf die Kinder;
b) bei jmdm. wirksam werden lassen:
sie konnte ihre Begeisterung sogar auf absolut nüchterne Menschen ü.
sie hat ihn um drei Wochen übertragen;
<meist im 2. Part.:> ein übertragenes Kind.
2über|tra|gen <Adj.> (österr.):
-e Kleidung;
etw. ü. kaufen.
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Übertragen
[engl. to carry], das Weitergeben einer Ziffer an die nächsthöhere Stelle, wenn das Ergebnis einer Rechenoperation (z. B. Addition, Multiplikation) an der aktuellen Stelle größer ist als der maximale Stellenwert. Beispielsweise muss bei der Addition 7 + 5 = 12 die 1 (der sog. Übertrag) von der Einer- in die Zehnerstelle übertragen werden.
Das mit den englischen Begriffen »transmit« oder »transfer« bezeichnete Übertragen (Übertragung) ist das Senden von Daten über Kommunikationsleitungen oder -geräte (Datenübertragung).
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1über|tra|gen <st. V.; hat: 1. a) als ↑Übertragung (1) senden: das Fußballspiel [live, direkt] aus dem Stadion ü.; das Konzert wird von allen Sendern übertragen; Das 28. Internationale Management-Symposium soll direkt im Internet übertragen werden (FAZ 25. 5. 98, 18); b) auf ein Magnetband, eine bespielbare Platte od. dgl. aufnehmen: eine Aufnahme auf [ein] Tonband, [eine] Minidisc ü.; Die düsteren symbolträchtigen Kohlezeichnungen Kentridges wurden zunächst, Bild für Bild, auf einen 16-Millimeter-Film aufgenommen und dann auf Video übertragen (FAZ 5. 7. 93, 27); c) (Nachrichtent., EDV) (Signale, Informationen, Daten) zu einem anderen Gerät, auf einen anderen Datenträger, in einen anderen Speicher od. dgl. transportieren: Daten, Dateien, Dokumente, Bilder [per Datenleitung, übers Internet, über Satellit] ü.; Trotz der geringen Datenbandbreite von GSM kann man mit dem neuen Protokoll besondere WWW-Seiten ... relativ rasch zum Handy ü. und auf das Display bringen (FAZ 23. 3. 99, T1); Bei ISDN werden alle Signale, auch die Sprache, vollständig digital auf 64 Kilobit je Sekunde schnellen Kanälen übertragen (FAZ 5. 11. 96, T6). 2. a) (geh.) einen [literarischen] Text schriftlich so übersetzen, dass er auch in der Übersetzung eine gültige sprachliche Gestalt hat: Die Poesie Naums sei von Pastior nicht schlicht übersetzt, sondern mit dem richtigen Maß eigener Interpretation ins Deutsche übertragen worden (FAZ 26. 3. 99, 45); er hat den Roman vom/aus dem Spanischen ins Russische übertragen; b) in eine andere Form bringen; umwandeln: ein Stenogramm in Langschrift ü.; die Daten auf Lochkarten ü.; Von der »Aeneis« verfasste er zunächst ein Prosaschema, das er, mal hier oder dort weiterfahrend, in Verse übertrug (Fest, Im Gegenlicht 255). 3. an anderer Stelle nochmals hinschreiben, zeichnen od. dgl.: einen Aufsatz ins Heft, in die Reinschrift ü.; die Zwischensumme auf die nächste Seite ü.; das Muster auf den Stoff ü.; Die ermittelten Anteile ... werden von Kuhlwein auf Kontenblätter übertragen (Richartz, Büroroman 27). 4. auf etw. anderes, ein anderes Gebiet anwenden: man kann diese Maßstäbe nicht auf die dortige Situation ü.; Schimmelbusch übertrug seine Idee auf die Praxis (Thorwald, Chirurgen 235); Auf das Gebiet der Forstwissenschaft übertragen, heißt das ... (Mantel, Wald 88); ein Wort übertragen, in übertragener (nicht wörtlich zu verstehender, sondern sinnbildlicher) Bedeutung gebrauchen. Die beiden Herausgeber ... haben ein sowohl im wörtlichen wie auch im übertragenen Sinne gewichtiges Handbuch vorgelegt (FAZ 12. 7. 99, 18). 5. a) (bes. Technik) (Kräfte o. Ä.) weitergeben, -leiten: die Antriebswellen übertragen die Kraft des Motors auf die Räder; Sie (= die Säule)... nimmt nicht ... die durch waagerechte Steinbalken übertragene Last auf, sondern ... (Bild. Kunst III, 48); b) (bes. ein Amt, eine Aufgabe) übergeben: jmdm. die Leitung eines Projekts ü.; Die Briten hatten Tanganjika vom Völkerbund treuhänderisch zur Verwaltung übertragen bekommen (Grzimek, Serengeti 114); Der Gesetzgeber hat den ordentlichen Gerichten die Wahrnehmung von zusätzlichen Hoheitsfunktionen übertragen (Fraenkel, Staat 103); c) abgeben, abtreten: Die Geschäftsanteile der Rosenmühle GmbH in Ergolding wurden inzwischen auf die Tochtergesellschaft Kampffmeyer Mühlen GmbH übertragen (FAZ 18. 6. 99, 20). Die Rechte des Mannes an seinem Kind hat Frau Philipson auf ihre Partnerin ü. lassen (FAZ 21. 10. 98, 13); d) (bes. Med.) anderswohin bringen, gelangen lassen: ein fremdes Gen auf, in eine befruchtete Eizelle ü.; die im Labor erzeugten Embryonen werden in die Gebärmutter, auf die Leihmutter übertragen; jmdm. Blut ü.; In Deutschland darf Frauen in der Regel nur der Samen ihres Ehepartners übertragen werden (FAZ 21. 10. 98, 13); e) (Geld) transferieren: Scheich Khalifa ... ließ die gesamten Auslandsguthaben auf sein Privatkonto ü. (FAZ 9. 4. 96, 6). 6. a) eine Krankheit weitergeben; jmdn. anstecken: diese Insekten übertragen die Krankheit [auf den Menschen]; Ein neuer Test bestätigt, dass das erst kürzlich entdeckte Herpes-Virus 8 (HHV8) beim Geschlechtsverkehr übertragen wird (FAZ 1. 8. 96, 8); b) <ü. + sich> jmdn. befallen: die Krankheit überträgt sich nur auf anfällige Personen. 7. a) <ü. + sich> auf jmdn. einwirken u. ihn dadurch in der gleichen Weise beeinflussen: Lothar, sei doch nicht so nervös, das überträgt sich auf die Kinder (Hochhuth, Stellvertreter 102); ... um ... sich in die erwartungsvolle und festliche Stimmung zu versetzen, die sich dann auch auf die Gäste überträgt (Horn, Gäste 14); b) bei jmdm. wirksam werden lassen: ... und er konnte seine Begeisterung sogar auf einen so nüchternen Menschen, wie ich es bin, ü. (Fallada, Herr 240). 8. (Med.) (ein Kind) zu lange ↑austragen (2): sie hat ihn um drei Wochen übertragen; <meist im 2. Part.:> Unter grässlichen Qualen gebar Vlasta das übertragene Kind (Fussenegger, Haus 501).
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2über|tra|gen <Adj.> (österr.): abgetragen; gebraucht: -e Kleidung; etw. ü. kaufen.
Universal-Lexikon. 2012.