See|zei|chen 〈n. 14〉 Zeichen im Meer u. an Küsten zur Ortsbestimmung, Warnung usw. von Schiffen, z. B. Boje, Leuchtturm
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See|zei|chen, das:
Zeichen, das Hinweise für die Navigation auf See gibt:
feste, schwimmende S.
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Seezeichen,
Schifffahrtszeichen auf See oder an der Küste zur Kennzeichnung von Seewasserstraßen. Man unterscheidet feste Seezeichen wie Baken, Pricken, Stangen und Leuchttürme sowie schwimmende Seezeichen wie Feuerschiffe, Bojen und Tonnen, die zum Teil Aufschriften und Toppzeichen besitzen. Als Leuchtfeuer dienen sie zur Orientierung auch bei Nacht und schlechter Sicht. Kardinale Seezeichen (Kardinalsystem) kennzeichnen Untiefen, Schifffahrtshindernisse und Sperrgebiete, laterale Seezeichen (Lateralsystem) die seitliche Fahrrinnenbegrenzung.
Das internationale Seezeichensystem wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1952/53 eingeführt. Seit 1977 gilt das »Internationale Betonnungssystem -A-« (Lateralsystem) zur Markierung der Schifffahrtsstraßen. Länger gleich bleibende Kurse werden durch Leitfeuer mit einem Leitsektor und beiderseits anschließenden Warnsektoren oder durch Richtbaken festgelegt, starke Kursänderungen (Fahrwasserkrümmungen) durch Quermarkenfeuer (Leuchtfeuer mit farbigen Sektoren) angegeben. Mittelgründe erhalten schwarzrote Seezeichen, Nebenfahrwasser Pricken oder Stangen, links mit aufwärts, rechts mit abwärts stehenden Besen. Wracks werden durch grüne Seezeichen gekennzeichnet. In den Seekarten ist die Lage jedes Seezeichens eingetragen. Im Winter werden kleinere Winterseezeichen ausgelegt. Wichtige Seezeichen erhalten zusätzliche Radarreflektoren, um sie auf dem Bildschirm des Radargerätes besser kenntlich zu machen.
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See|zei|chen, das: Zeichen, das Hinweise für die Navigation auf See gibt: feste, schwimmende S.
Universal-Lexikon. 2012.