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Kenn|zeich|nung ['kɛnts̮ai̮çnʊŋ], die; -, -en:1. das Kennzeichnen:
die Kennzeichnung aller Waren dauert lange.
2. etwas, wodurch etwas gekennzeichnet wird:
die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss deutlich lesbar sein.
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Kẹnn|zeich|nung 〈f. 20〉 das Kennzeichnen ● die \Kennzeichnung eines Druckfehlers
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Kẹnn|zeich|nung, die; -, -en:
2.
a) etw., wodurch etw. ↑ gekennzeichnet (1) wird;
dies sind die auffallendsten -en seines Stils.
3. (math. Logik)
a) eindeutige Festlegung eines Gegenstandes durch eine Aussageform, die gesichertermaßen auf einen u. nur einen Gegenstand zutrifft:
die Methode der K.;
b) durch Kennzeichnung (3 a) gebildeter Ausdruck für einen bestimmten einzelnen Gegenstand.
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Kennzeichnung,
1) Lebensmittelrecht: Nach der VO über die Kennzeichnung von Lebensmitteln vom 22. 12. 1981 (in der Fassung vom 15. 12. 1999) müssen Lebensmittel in Fertigpackungen, die in den Verkehr gebracht werden, Folgendes aufweisen: Verkehrsbezeichnung (eine nach allgemeiner Auffassung übliche Bezeichnung), Mindesthaltbarkeitsdatum, Verzeichnis der Zutaten, Alkoholgehalt bei mehr als 1,2 Vol.- %, Name/Firma und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in der EG niedergelassenen Verkäufers (z. B. bei tropischen Früchten), Mengenkennzeichnung bestimmter Zutaten. Für einige Lebensmittel (z. B. Kakao, Honig) gelten die Bestimmungen der Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht. Für gentechnisch veränderte Lebensmittel gelten die Novel-Food-Verordnung der EG (Novel-Food) und ergänzende Vorschriften. Lebensmittel, die ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, dürfen nur mit der Angabe »ohne Gentechnik« gekennzeichnet werden (Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 14. 2. 2000). Rindfleischetikettierung
2) Logik und Sprachphilosophie: auf B. Russell zurückgehende Bezeichnung für das Verfahren, einzelne Gegenstände durch Eigenschaften eindeutig zu charakterisieren. Beispiele für Kennzeichnungen sind: »der höchste Berg der Erde«, »die größte am 1. 1. 1997 bekannte Primzahl«. In der traditionellen Logik entsprachen die Individualbegriffe (bei G. W. Leibniz die »vollständigen Begriffe«) etwa den Kennzeichnungen. Bezeichnet P die kennzeichnende Eigenschaft (also z. B. »höchster Berg der Erde sein« und ist x eine Gegenstandsvariable, so schreibt man formal ιxP (x) - gelesen: »dasjenige x, für das P gilt«. ι heißt Kennzeichnungsoperator. Nach Russell ist die Aussage ιxP (x) genau dann wahr, wenn Folgendes gilt: (1) Es gibt ein x, auf das P zutrifft (Existenz); (2) trifft P noch auf ein y zu, so gilt x = y (Eindeutigkeit).
Pseudokennzeichnungen (wie »die größte Primzahl« oder »die Lösung der Gleichung 0x = x«), bei denen Existenz oder Eindeutigkeit nicht erfüllt sind, sind also nach Russell falsche Aussagen. Andere Logiker (D. Hilbert, G. Frege) vertraten dagegen die Auffassung, Pseudokennzeichnungen seien entweder nicht korrekt gebildet (also syntaktisch unzulässig) oder aber bedeutungslos (also semantisch fehlerhaft). Besondere Probleme werfen deiktische Kennzeichnungen (»dieser Telefonapparat hier ist grün«) auf, da sie kontextabhängig sind.
Der Kennzeichnungsbegriff hat sich als außerordentlich fruchtbar für sprachanalytische Untersuchungen insbesondere der Wissenschaftssprachen erwiesen.
B. Russell: On denoting, in: Mind, N. F. Jg. 14 (London 1905); Philosoph. u. polit. Aufsätze, hg. v. U. Steinvorth (1971, Nachdr. 1995);
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Kẹnn|zeich|nung, die; -, -en: 1. das Kennzeichnen (1, 2 a). 2. a) etw., wodurch etw. gekennzeichnet (1) wird: Die Glassteine bilden eine auffällige K. von Fußgängerüberwegen (auto 6, 1965, 17); b) etw., wodurch jmd., etw. gekennzeichnet (2 a), charakterisiert wird; Charakterisierung: dies sind die auffallendsten -en seines Stils. 3. (math. Logik) a) eindeutige Festlegung eines Gegenstandes durch eine Aussageform, die gesichertermaßen auf einen u. nur einen Gegenstand zutrifft: die Methode der K.; b) durch ↑Kennzeichnung (3 a) gebildeter Ausdruck für einen bestimmten einzelnen Gegenstand.
Universal-Lexikon. 2012.