Technischer Überwachungsverein; Hauptuntersuchung; HU
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TỤ̈V 〈 m. 6; Kurzw. für〉 Technischer Überwachungsverein
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I TÜV,
TÜV
[Abk. für Technischer Überwachungsverein], neutrale Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft mit der Aufgabe, Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Folgen technischer Anlagen oder Einrichtungen aller Art zu schützen. Der TÜV fördert ferner die sichere, zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung von technischen Einrichtungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln. Hierzu gehört auch die Prüfungs-, Zertifizierungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeit auf vielen technischen Gebieten; beispielsweise verleiht der TÜV das GS-Zertifikat (GS) und das Siegel »TÜV-ergonomiegeprüft«.
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TỤ̈V, der; -, -[s] [Kurzwort für: Technischer Überwachungs-Verein]: Institution, die u. a. die (als Voraussetzung zur Zulassung für den öffentlichen Verkehr vorgeschriebenen) regelmäßigen technischen Überprüfungen von Kraftfahrzeugen vornimmt: ein Auto beim T. vorführen; (ugs.:) einen Wagen durch den T., über den T. bringen, kriegen; Der hatte 'ne Maschine, wie sie nur selten durch den T. kommt (Degener, Heimsuchung 92).
Universal-Lexikon. 2012.