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Anlagen
I
Anlagen,
 
Anlagekapital, Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauerhaft zur Verfügung zu stehen und nicht direkt in die Produkte einzugehen. In der Bilanz werden diese Gegenstände im Anlagevermögen zusammengefasst. Handels- und steuerrechtlich ist das Anlagevermögen als Teil des Betriebsvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, bei abnutzbaren Anlagen um die Abschreibung gekürzt.
 
Die Anlagegüter werden unterteilt in Sachanlagen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge), immaterielle Anlagen (z. B. Patente, Lizenzen) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen, langfristige Ausleihungen). Alle betrieblichen Maßnahmen bezüglich der Sachanlagen werden als Anlagenwirtschaft bezeichnet. Diese umfasst Planung (systematische Analyse des zukünftigen Bedarfs, Investitionsplanung), Beschaffung (Entscheidung über Eigenfertigung oder Fremdbezug von Anlagen, Entscheidung über Anlageleasing, Leasing), Bereitstellung, Instandhaltung, Verwendung und Verwaltung der Anlagen.
 
Die Anlagenrechnung (Anlagenbuchhaltung) dient der Erfassung des Anlagenvermögens nach Art, Menge, Wert und Nutzungsdauer in einer Anlagenkartei. Für die Erfolgsrechnung liefert die Anlagenrechnung die Grundlagen zur Ermittlung des periodischen Verbrauchsanteils der einzelnen Anlagen (Zinsen, Abschreibungen), für die Bestandsrechnung (Bilanz) hat sie die noch unabgerechneten Wertvorräte festzustellen. Im Jahresabschluss müssen gemäß § 268 Absatz 2 HGB die einzelnen Posten des Anlagenvermögens mit Zu- und Abgängen, Umbuchungen, Wertänderungen (Zu- und Abschreibungen) gesondert in einer tabellarischen Darstellung aufgeführt werden (Anlagenspiegel).
 
Für die Finanzierung von Anlagen wurden einige Regeln aufgestellt: Das Eigenkapital soll grundsätzlich möglichst das Anlagenvermögen decken (die Anlagendeckung als Verhältniszahl von Eigenkapital und Anlagenvermögen über 100 % betragen); neue Anlagen (Anlageinvestitionen, Bruttoanlageinvestitionen) sollten mit langfristig verfügbarem Kapital finanziert werden. Reicht das Eigenkapital nicht aus, muss ein Anlagekredit aufgenommen werden, bei dem die Rückzahlungsfrist möglichst der Abschreibungsdauer der kreditfinanzierten Anlagen entsprechen soll.
 
Anlageintensive Unternehmen mit einem hohen Anteil des Anlagenvermögens am Gesamtvermögen (z. B. in der Zement-, Eisen- und Stahlindustrie) werden als krisenanfällig angesehen, da sie hohe fixe, vom Auslastungsgrad weitgehend unabhängige Kosten zu tragen haben (v. a. Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen).
 
In der Wirtschaftsstatistik wird das gesamtwirtschaftliche Anlagenvermögen erfasst, wobei das Statistische Bundesamt z. B. Grund und Boden sowie staatliches Vermögen für die Landesverteidigung ausklammert (Bruttoanlagevermögen). Das gesamtwirtschaftliche Anlagenvermögen betrug (2001) 10 337 Mrd. und setzte sich zu rd. 17 % aus Ausrüstungen (z. B. Maschinen), zu 82 % aus Bauten und zu 1 % aus immateriellen Anlagegütern zusammen.
II
Anlagen,
 
Bereitschaft, bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten, Erlebnis-, Verhaltens- und Handlungsweisen bei entsprechenden Umweltbedingungen aufgrund erblicher Gegebenheiten zu entwickeln. - Anlage-Umwelt-Problematik.

Universal-Lexikon. 2012.