Akademik

Staatsbürgerkunde
Staats|bür|ger|kun|de 〈f. 19; unz.; veraltetLehre von den Pflichten u. Rechten des Staates u. des Staatsbürgers

* * *

Staats|bür|ger|kun|de, die:
1. (früher) Gemeinschaftskunde.
2. (DDR) Schulfach, dessen Aufgabe die politisch-ideologische Erziehung der Schüler u. Schülerinnen im Sinne der sozialistischen Weltanschauung ist.

* * *

Staatsbürgerkunde,
 
Bezeichnung eines Schulfachs. In Österreich ist Staatsbürgerkunde in Verbindung mit Rechtslehre/Rechtskunde Pflichtfach an verschiedenen mittleren und höheren Lehranstalten (z. B. Handelsschulen), an Berufsschulen gibt es ein Pflichtfach mit der Bezeichnung politische Bildung; in der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen kann politische Bildung als Zusatzfach gewählt werden. - In der Schweiz wird Staatsbürgerkunde (auch Staatskunde genannt) auf der Sekundarstufe I und II unterrichtet, in den Berufsschulen als eigenständiges Fach, sonst zumeist im Rahmen des Geschichtsunterrichts. In der aktuellen pädagogischen Diskussion besonders in der Schweiz wird die Problematik der Vermittlung demokratischer Bildung in der Schule im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Situation deutlich.
 
In der DDR vermittelte das Fach Staatsbürgerkunde ab der 7. Klasse (zuvor: »Gegenwartskunde«) doktrinär - offiziell: »in lebensnaher Weise« - die sozialistische Gesellschaftslehre. Seit 1990/91 wurden auch in den neuen Ländern die Fächer zur politischen Bildung eingeführt. In Westdeutschland wurde seinerzeit die in der Weimarer Zeit übliche Bezeichnung Staatsbürgerkunde nicht wieder aufgegriffen. (politische Bildung)

* * *

Staats|bür|ger|kun|de, die: 1. (früher) Gemeinschaftskunde. 2. (DDR) Schulfach, dessen Aufgabe die politisch-ideologische Erziehung der Schüler u. Schülerinnen im Sinne der sozialistischen Weltanschauung ist.

Universal-Lexikon. 2012.