Akademik

Tarifautonomie
Ta|rif|au|to|no|mie 〈f. 19; unz.〉
1. Berechtigung, in eigener Verantwortung Tarifverträge zu schließen
2. Berechtigung, Tarife im öffentl. Verkehr selbstständig festzusetzen

* * *

Ta|rif|au|to|no|mie, die:
Recht der Sozialpartner, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln u. zu kündigen.

* * *

Tarif|autonomie,
 
das aus Art. 9 Absatz 3 GG folgende Recht der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Einzelunternehmen), für ihre Mitglieder in Tarifverträgen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unabhängig von staatlichen Eingriffen verbindlich auszuhandeln und wieder aufzukündigen. Die Tarifautonomie umschließt besonders auch das Recht zu Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Lohnpolitik: Lohn- und Tarifpolitik
 

* * *

Ta|rif|au|to|no|mie, die: Recht der Sozialpartner, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln u. zu kündigen: ein Eingriff in die T.

Universal-Lexikon. 2012.