Tes|tat 〈n. 11〉 Bescheinigung, Beglaubigung, schriftliche Bestätigung (bes. des Besuchs einer Vorlesung) [<lat. testatus „bezeugt, dargetan, klar, augenscheinlich“; zu testis „Zeuge, Mitwisser“]
* * *
Bescheinigung, Beglaubigung.
* * *
Testat
[zu lateinisch testari, testatum »bezeugen«] das, -(e)s/-e, Zeugnis, Bescheinigung; auch die Bestätigung eines Herstellers, dass die Funktionsfähigkeit eines Produkts getestet wurde, und eine andere Bezeichnung für den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nach Prüfung des Abschlusses.
* * *
Tes|tat, das; -[e]s, -e [zu lat. testatum = bezeugt, 2. Part. von: testari, ↑testieren]: 1. Bescheinigung, Beglaubigung. 2. (Hochschulw. früher) vom Dozenten durch Unterschrift im Studienbuch gegebene Bestätigung über den Besuch einer Vorlesung, eines Seminars o. Ä. 3. (Fachspr.) Bestätigung (in Form einer angehefteten Karte o. Ä.), dass ein Produkt getestet worden ist.
Universal-Lexikon. 2012.