Ratifikation; Ratifizierung; Inkraftsetzung; Ehrerbietung; Anerkennung; Zuspruch; Beachtung; Achtung; Bewunderung; Wertschätzung; Versicherung; Rückmeldung; Nachweis; Befürwortung; Quittierung; Zusicherung; Quittung; Bekräftigung; Zusage; Bejahung; Zustimmung; Zusagung; Affirmation; Belobigung; Ordensverleihung; Ritterschlag (umgangssprachlich)
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Be|stä|ti|gung 〈f. 20〉
1. das Bestätigen, Kenntnisnahme, Anerkennung, Beglaubigung (Empfangs\Bestätigung, Urteils\Bestätigung)
2. Anerkennung, Zuspruch
● die amtliche \Bestätigung einer Sache; bei jmdm. \Bestätigung finden, suchen
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Be|stä|ti|gung, die; -, -en:
1. das Bestätigen.
2. Bescheinigung, mit der etw. (die Richtigkeit von etw., der Empfang einer Sendung, eine Amtseinsetzung, ein Privileg o. Ä.) bestätigt wird:
-en ausstellen;
seine B. als neuer Botschafter vorlegen.
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Bestätigung,
1) Staatsrecht: Ratifikation.
2) Zivilrecht: Willenserklärung, durch die eine nicht vollgültige oder mit Zweifeln behaftete Erklärung Gültigkeit erlangt. Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts durch denjenigen, der es vorgenommen hat, ist als erneute Vornahme anzusehen (§ 141 BGB).
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Be|stä|ti|gung, die; -, -en: 1. das Bestätigen (1-4): die B. seines Bruders als Oberstaatsanwalt. 2. Bescheinigung, mit der etw. (die Richtigkeit von etw., der Empfang einer Sendung, eine Amtseinsetzung, ein Privileg o. Ä.) bestätigt wird: -en ausstellen; seine B. als neuer Botschafter vorlegen.
Universal-Lexikon. 2012.