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Agen|tur [agɛn'tu:ɐ̯], die; -, -en:a) (bes. Wirtsch.) Institution, die jmdn., etwas vertritt, jmdn., etwas vermittelt:
sie hat eine Agentur für Öffentlichkeitsarbeit.
Zus.: Reiseagentur, Versicherungsagentur.
b) Geschäftsstelle, Büro eines Agenten , einer Agentin:
die Agentur hat heute geschlossen.
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Agen|tur 〈f. 20〉
1. Vertretung, Geschäftsnebenstelle
2. Geschäftsstelle eines Agenten, Vermittlungsstelle
[→ Agent]
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1. (bes. Wirtsch.)
a) Institution, die jmdn., etw. vertritt, jmdn., etw. vermittelt:
A. für Arbeit (staatliche Stelle mit den Aufgaben der Arbeitsvermittlung, der Gewährung von Arbeitslosengeld u. a.);
b) Geschäftsstelle, Büro eines ↑ Agenten (2).
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I Agentur
[italienisch] die, -/-en,
1) allgemein: Geschäftsstelle, Vertretung (für Versicherungen, Presse u. a.).
Agentur,
Einrichtung zur Vermittlung von Künstlern an lokale Veranstalter; Vertragspartner der Künstler. Die Vermittlung erfolgt als organisatorische Dienstleistung gegen Provision in Form einer prozentualen Beteiligung am Auftrittshonorar des Künstlers oder am Gewinn des Veranstalters. Zu den Aufgaben einer Agentur gehört die Tourneeplanung, die Klärung der Reiseformalitäten bis hin zur Hotelbuchung. Gelegentlich treten Agenturen auch selbst als Veranstalter auf. Große internationale Konzerttourneen von Popstars sind in der Regel das Resultat eines komplizierten Zusammenspiels mehrerer Agenturen.
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Agen|tur, die; -, -en [zu ↑Agent (2)]: 1. (bes. Wirtsch.) a) Institution, die jmdn., etw. vertritt, jmdn., etw. vermittelt; b) Geschäftsstelle, Büro eines Agenten (2). 2. kurz für ↑Nachrichtenagentur.
Universal-Lexikon. 2012.