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überliegen
über||lie|gen 〈V. intr. 179; hatüber die festgesetzte Zeit hinaus im Hafen liegen

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Überliegen,
 
1) Forstwirtschaft: Keimungsverzögerung bei gewissen Gehölzsamen (z. B. Esche, Eibe) über eine oder mehrere Vegetationszeiten. Gegen das Überliegen wendet man die Stratifikation an.
 
 2) seemännisch: 1) das Schrägliegen eines Schiffs (z. B. eines Segelboots unter dem Winddruck), Krängung; 2) der unfreiwillige Hafenaufenthalt, z. B. wegen schlechten Wetters.

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über|lie|gen <st. V.; hat (Seemannsspr.): (von Schiffen) über die vorgesehene, festgesetzte Zeit hinaus im Hafen liegen.

Universal-Lexikon. 2012.