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Le|bens|mit|tel ['le:bn̩smɪtl̩], das; -s, -:für die menschliche Ernährung bestimmtes Erzeugnis:
leicht verderbliche, lange haltbare Lebensmittel; ein wertvolles Lebensmittel; Lebensmittel produzieren, einkaufen; mit Lebensmitteln handeln.
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Le|bens|mit|tel 〈n. 13; meist Pl.〉 etwas, was gegessen od. getrunken wird u. der Ernährung dient; Sy Nahrungsmittel
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Le|bens|mit|tel: Sammelbez. für die wegen ihres Nähr- u./od. Genusswertes der menschlichen Ernährung dienenden Stoffe, d. h. Nahrungsmittel, Genussmittel, Aromastoffe, Würzmittel, Mineralstoffe, Vitamine u. Trinkwasser; auch Zusatzstoffe sind zu den L. zu rechnen.
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Le|bens|mit|tel , das <meist Pl.>:
Ware zum Essen od. Trinken, die zum Bedarf des täglichen Lebens gehört:
leicht verderbliche L.;
tierische, pflanzliche, neuartige L.
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Lebensmittel,
nach den Definitionen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zusammenfassende Bezeichnung für alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, zum Zwecke der Ernährung (Nahrungsmittel) oder des Genusses (Genussmittel) in rohem, zubereitetem, be- oder verarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen zu werden. Zu den Lebensmitteln zählen auch die Zusatzstoffe.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Gentechnik im Lebensmittelbereich
Lebensmitteltechnik: Produktion und Lebensmittelrecht
Konservierung von Lebensmitteln
Lebensmitteltechnik: Verpacken und Abfüllen
Lebensmittel und ihre Herstellung
Getränkeherstellung: Säfte, Wein und Bier
Design-Food und Novel-Food
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Le|bens|mit|tel, das <meist Pl.>: Ware zum Essen od. Trinken, die zum Bedarf des täglichen Lebens gehört: leicht verderbliche L.; tierische und pflanzliche L.
Universal-Lexikon. 2012.