etwas (Speise, Getränk o. Ä.), was nicht wegen seines Nährwertes, sondern wegen seines guten Geschmacks, seiner anregenden Wirkung o. Ä. genossen wird:
Genussmittel wie z. B. Tee, Kaffee oder Alkohol.
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Ge|nụss|mit|tel 〈n. 13〉 Lebensmittel, das in Abgrenzung zum Nahrungsmittel in erster Linie dem Genuss dient ● Industrie für Nahrungs- und \Genussmittel
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Ge|nụss|mit|tel: in erster Linie nicht wegen des Nährwerts (↑ Nahrungsmittel), sondern wegen geschmacklicher Reize u./od. anregender Wirkungen eingenommene Lebensmittel wie alkoholische Getränke, Kaffee, Kakao, Tee, ferner Tabak.
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Ge|nụss|mit|tel, das:
etw., was nicht wegen seines etwa vorhandenen Nährwertes, sondern wegen seines guten Geschmacks, seiner anregenden Wirkung o. Ä. genossen wird.
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Genussmittel,
im Gegensatz zu den Nahrungsmitteln solche konsumierbaren Stoffe (häufig Lebensmittel), die nicht der Ernährung dienen, sondern die der Mensch aufgrund ihres Wohlgeschmacks, ihrer stimulierenden oder euphorisierenden Wirkung konsumiert (z. B. Alkoholika, Kaffee, Tee, Tabak). Auch Kakaoprodukte (z. B. Schokolade) werden zu den Genussmitteln gerechnet. In konzentrierter Form wirken die Genussmittel aufgrund ihres Gehaltes an Äthanol, Koffein oder Nikotin als Genussgifte.
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Ge|nụss|mit|tel, das: etw., was nicht wegen seines etwa vorhandenen Nährwertes, sondern wegen seines guten Geschmacks, seiner anregenden Wirkung o. Ä. genossen wird.
Universal-Lexikon. 2012.