Vi|ru|lẹnz 〈[ vi-] f. 20; unz.〉
1. 〈Med.〉
1.2 〈bei Bakterien〉 Fähigkeit, eine Krankheit hervorzurufen
2. das Virulentsein (2)
[→ virulent]
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Vi|ru|lẹnz, die; -:
1. (Med.) schädliche Aktivität; Ansteckungsfähigkeit, Giftigkeit.
2. (bildungsspr.) das Virulentsein, virulente Art.
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Virulẹnz
[v-] die, -, Infektionskraft eines Krankheitserregers, d. h. der Grad seiner Fähigkeit, in einen Organismus einzudringen, sich dort zu vermehren und ihn toxisch zu schädigen mit einem nachfolgenden unterschiedlich schweren Krankheitsbild. Innerhalb einer Erregerart können virulente und avirulente (gering schädliche) Stämme auftreten.
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Vi|ru|lẹnz, die; -: 1. (Med.) schädliche Aktivität; Ansteckungsfähigkeit, Giftigkeit: ... demonstrierte ein bisher verkannter Krankheitserreger mit aller Deutlichkeit seine V. (NZZ 27. 8. 86, 41). 2. (bildungsspr.) das Virulentsein, virulente (2) Art: ... als seine Mutter den Bruder gebar, zu dem er ein Rivalitätsverhältnis entwickelte, das bis heute seine untergründige V. nicht verloren hat (Dierichs, Männer 47).
Universal-Lexikon. 2012.