Akademik

glaubwürdig
glaubhaft; amtlich; offiziell; dienstlich

* * *

glaub|wür|dig ['glau̮pvʏrdɪç] <Adj.>:
so geartet, dass man der Person, der Sache glauben kann:
sie machte eine glaubwürdige Aussage; dieser Zeuge ist glaubwürdig; sie hat glaubwürdig versichert, nicht dabei gewesen zu sein.
Syn.: glaubhaft, vertrauenswürdig.

* * *

glaub|wür|dig 〈Adj.〉 so geartet, dass man es glauben kann ● \glaubwürdige Aussage

* * *

glaub|wür|dig <Adj.>:
als wahr, richtig, zuverlässig erscheinend u. so das Glauben daran rechtfertigend:
eine -e Schilderung des Vorgangs;
ein -er Zeuge;
der Angeklagte ist nicht g.;
etw. g. versichern.

* * *

glaub|wür|dig <Adj.>: als wahr, richtig, zuverlässig erscheinend u. so das Glauben daran rechtfertigend: eine -e Schilderung des Vorgangs; ein -er Zeuge; Ich suchte nach einer -en Entschuldigung (v. d. Grün, Irrlicht 12); der Angeklagte ist nicht g.; etw. g. versichern.

Universal-Lexikon. 2012.