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glaub|haft ['glau̮phaft] <Adj.>:(von einem Sachverhalt) so geartet oder dargestellt, dass man es für wahr halten kann, dass es einem einleuchtet /Ggs. unglaubhaft/: eine glaubhafte Entschuldigung; sie konnte ihre Unschuld glaubhaft versichern; etwas klingt glaubhaft.
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glaub|haft 〈Adj.; -er, am -es|ten〉 so geartet, dass man es glauben kann, einleuchtend, wahrscheinlich ● eine \glaubhafte Mitteilung, Nachricht, Schilderung; etwas \glaubhaft machen; etwas \glaubhaft nachweisen
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glaub|haft <Adj.> [mhd. g(e)loubehaft]:
so [geartet, dargestellt], dass man es für wahr halten, glauben kann; einleuchtend, überzeugend:
ein -er Bericht;
die Ausrede wird dadurch nicht -er;
etwas g. machen;
der Schauspieler hat seine Rolle g. verkörpert.
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glaub|haft <Adj.> [mhd. g(e)loubehaft]: so [geartet, dargestellt], dass man es für wahr halten, glauben kann; einleuchtend, überzeugend: ein -er Bericht; die Ausrede wird dadurch nicht -er; etwas g. machen; Von dem, was man öffentlich sagt, muss man völlig durchdrungen sein, um g. zu wirken (Bieler, Bär 33); „Klingt sehr schön ...“ ... „nur halte ich Ihre Story nicht für übermäßig g. ...“ (Cotton, Silver-Jet 83); ein g. gemachtes Alibi; der Schauspieler hat seine Rolle g. verkörpert.
Universal-Lexikon. 2012.