War|rạnt 〈engl. [ wɔ̣rənt] m. 6〉
1. Urkunde, mit der jmd. bestätigt, eine Ware zur Aufbewahrung in seinem Lager erhalten zu haben, u. sich verpflichtet, sie gegen Vorlage des Scheins wieder auszuliefern
2. 〈Börse〉 Optionsschein
[<engl. warrant „Vollmacht, Haftbefehl, Lagerschein“]
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War|rant [va'rant , engl.: 'wɔrənt ], der; -s, -s [engl. warrant < a(nord)frz. warant, ↑ Garant] (Wirtsch.):
1. ↑ Bescheinigung (2) über den Empfang von eingelagerten Waren (die im Falle einer Beleihung der Waren verpfändet werden kann).
2. Optionsschein.
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Warrant
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Universal-Lexikon. 2012.