Akademik

Warrant
War|rạnt 〈engl. [ wɔ̣rənt] m. 6
1. Urkunde, mit der jmd. bestätigt, eine Ware zur Aufbewahrung in seinem Lager erhalten zu haben, u. sich verpflichtet, sie gegen Vorlage des Scheins wieder auszuliefern
2. 〈Börse〉 Optionsschein
[<engl. warrant „Vollmacht, Haftbefehl, Lagerschein“]

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War|rant [va'rant , engl.: 'wɔrənt ], der; -s, -s [engl. warrant < a(nord)frz. warant, Garant] (Wirtsch.):
1. Bescheinigung (2) über den Empfang von eingelagerten Waren (die im Falle einer Beleihung der Waren verpfändet werden kann).
2. Optionsschein.

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Warrant
 
['wɔrənt, englisch\] der, -s/-s, Börsenwesen: der Optionsschein.
 

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War|rant [va'rant, 'vɔrənt, engl.: 'wɔrənt], der; -s, -s [engl. warrant < a(nord)frz. warant, ↑Garant] (Wirtsch.): 1. von einem Lagerhalter ausgestellte Bescheinigung über den Empfang von eingelagerten Waren (die im Falle einer Beleihung der Waren verpfändet werden kann). 2. Optionsschein.

Universal-Lexikon. 2012.