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Ga|rant [ga'rant], der; -en, -en:Person, Institution o. Ä., die die Gewähr für etwas bietet:
ein Garant für Frieden und Sicherheit.
Syn.: ↑ Bürge.
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Ga|rạnt 〈m. 16〉 Person, Instiution, die für etwas Gewähr leistet, Sicherheit bietet, Bürge, Gewährsmann ● der \Garant des Friedens; die \Garanten der Zukunft [frz., „Bürge, Gewährsmann“]
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Ga|rạnt, der; -en, -en [frz. garant < afrz. g(u)arant, warant, aus dem Germ., verw. mit ↑ gewähren]:
Person, Institution o. Ä., die (durch ihr Ansehen) Gewähr für die Sicherung, Erhaltung o. Ä. von etw. bietet:
der Staatenbund war der G. des Friedens.
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Garạnt
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Ga|rạnt, der; -en, -en [frz. garant < afrz. g(u)arant, warant, aus dem Germ., verw. mit ↑gewähren]: Person, Institution o. Ä., die (durch ihr Ansehen) Gewähr für die Sicherung, Erhaltung o. Ä. von etw. bietet: der Völkerbund war also der G. des staatsrechtlichen Status (Dönhoff, Ära 80); Schiffe allein waren die -en für das Wohl der Völker (Edschmid, Liebesengel 26); Schon Rousseau erkannte im äußeren Feind den -en für die innere Einheit der Nation (Pohrt, Endstation 125); In erster Linie sind ein intaktes Ladesystem, eine gute Batterie und ein einwandfreies Zündsystem G. dafür, dass der Wagen immer klaglos anspringt (ADAC-Motorwelt 11, 1986, 107).
Universal-Lexikon. 2012.