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Wartezeit
Wạr|te|zeit 〈f. 20Zeit, in der man warten muss ● die \Wartezeit verging rasch; bis zum Anspruch auf Rente muss eine \Wartezeit verstreichen; nach langer und nervenaufreibender \Wartezeit

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Wạr|te|zeit, die:
1. Zeit des Wartens:
sich die W. mit etw. verkürzen;
um lange -en zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin;
an den Grenzübergängen kann es wegen hohen Verkehrsaufkommens zu längeren -en kommen.
2. (bes. Versicherungsw.) festgesetzte Frist, vor deren Ablauf etw. nicht möglich, nicht zulässig ist.

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Wartezeit,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: Teil der Grundzeit.
 
 2) Rentenversicherung: die Versicherungszeit, die zurückgelegt sein muss, damit ein Rentenanspruch entsteht (Rentenversicherung).
 

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Wạr|te|zeit, die: 1. Zeit des Wartens: sodass mir ... die uns auferlegte W. von gewiss vierzig Minuten recht schnell verging (Th. Mann, Krull 380); sich die W. mit etw. verkürzen; um lange -en zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin; dass wir Engländer während dieser W. nicht ganz untätig dasitzen wollen, sondern dass wir gern ein wenig nachhelfen wollen (Dönhoff, Ära 138); an den Grenzübergängen nach Österreich kann es zu längeren -en kommen. 2. (bes. Versicherungsw.) festgesetzte Frist, vor deren Ablauf etw. nicht möglich, nicht zulässig ist.

Universal-Lexikon. 2012.